Darlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KfW)

Förderung energie- und klimagerechter Neubauten in Deutschland: Kredit bis zu 150.000 € je Wohnung bzw. bis zu 10 Mio. € je Projekt, bis 30 Jahre Laufzeit, Zinsbindung bis 10 Jahre; bis 30.06.2026 befristete Förderung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 55.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2026 Noch 15 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 150.000 € je Wohnung bzw. bis zu 10 Mio. € je Vorhaben
Förderquote: 100%

Förderziel

Finanzierung und Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bau- und Kaufkosten einschließlich Nebenkosten
  • Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch Energieeffizienz-Experten
  • Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Kauf reiner Grundstücke

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültige Baugenehmigung zum Antragszeitpunkt
  • Einhaltung der Anforderungen an Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestufen (40/55)
  • Keine Beheizung mit Öl oder Gas

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der KfW
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Energieeffizienz-Experten
  3. Nachweis der Baugenehmigung

Bewertungskriterien

  • Erreichter Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestandard
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Verfügbarkeit von Bundesmitteln

Beschreibung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KfW) unterstützt bundesweit den zukunftsweisenden Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit höchsten Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstandards. Privatpersonen, Existenzgründer:innen, Unternehmen (inkl. KMU und kommunaler Unternehmen), öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen können langfristige Darlehen von bis zu 150.000 € je Wohnung beziehungsweise bis zu 10 Mio. € je Projekt bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und Zinsbindung von bis zu 10 Jahren in Anspruch nehmen. Bis zum 30. Juni 2026 wird die befristete Förderung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 55 gewährt. Die Kreditvergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, ohne Rechtsanspruch, im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Ziel ist die Reduktion des CO₂-Ausstoßes durch bauphysikalische und technische Maßnahmen, die zu Effizienzstufen 40, 55 oder – in Verbindung mit dem Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) – zu noch höheren Klimaschutzstandards führen.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung, der Nachweis der Einhaltung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestufen (40/55) sowie der Verzicht auf Öl- oder Gasheizung. Gefördert werden Bau- und Kaufkosten einschließlich Nebenkosten, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch Energieeffizienz-Expert:innen sowie die QNG-Zertifizierung. Nicht anrechenbar sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits gestarteter oder abgeschlossener Vorhaben sowie der Erwerb reiner Grundstücke. Die Zuwendungsentscheidung orientiert sich an erreichtem Effizienzstandard, Nachhaltigkeitsaspekten und der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Anträge müssen bis spätestens 30. Juni 2026 bei der KfW eingereicht werden, um die befristete Förderung der Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 55 zu erhalten.

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