Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss (BEG-KK)
Zuschussprogramm des BMWK und der KfW für Kommunen zur energieeffizienten Sanierung und zum Neubau kommunaler Gebäude.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung energieeffizienter Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen
- Gebäudetechnische Anlagen
- Anpassung von Wärme- und Kältesystemen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Beratungskosten
- Rückwirkende Kosten
- Zins- und Tilgungsanteile
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch Gemeinde, Landkreis oder kommunales Tochterunternehmen
- Eigentum oder Erbbaurecht an den zu fördernden Gebäuden
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen (EE-, NH-Klasse)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über das KfW-Zuschussportal
- Amtlicher Lageplan
- Baubeschreibung und technische Nachweise
- Nachweis der kommunalen Eigentumsverhältnisse
Bewertungskriterien
- Einhaltegrad der Effizienzanforderungen
- CO₂-Einsparpotenzial
- Umfang und Qualität der Maßnahmenplanung
Beschreibung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss (BEG-KK) ist ein bundesweit verfügbares Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe. Es richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften sowie nachgeordnete kommunale Tochterunternehmen, die kommunales Eigentum oder ein Erbbaurecht an Gebäuden innehaben. Ziel der Förderung ist die signifikante Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen durch energieeffiziente Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Dabei werden Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen, gebäudetechnische Anlagen sowie Anpassungen von Wärme- und Kältesystemen finanziell unterstützt, sofern die technischen Mindestanforderungen der Effizienzhaus-Klassen (EE-, NH-Klasse) eingehalten werden.
Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Kommunen den Antrag über das KfW-Zuschussportal einreichen und einen amtlichen Lageplan, eine detaillierte Baubeschreibung mit technischen Nachweisen sowie den Nachweis kommunaler Eigentumsverhältnisse vorlegen. Bewertet werden die Einhaltung der Effizienzanforderungen, das CO₂-Einsparpotenzial sowie die Qualität und der Umfang der Maßnahmenplanung. Nicht förderfähig sind Planungs- und Beratungskosten, rückwirkende Ausgaben sowie Zins- und Tilgungsanteile. Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit erhalten Kommunen die Chance, ihre Gebäudeinfrastruktur nachhaltig zu modernisieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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