Bundesförderung für ganztägige Schulformen - Infrastruktur
Land Steiermark gewährt Zweckzuschüsse des Bundes für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur ganztägiger Schulformen in der Steiermark. Gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2033. Antragstellung jährlich im Call-Verfahren.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Bund stellt den Ländern aufgrund des Bildungsinvestitionsgesetzes Zweckzuschüsse zur Verfügung, um ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen in bedarfsgerechter Form zu erhalten und auszubauen sowie 40 % der Kinder von 6 bis 15 Jahren (bzw. 85 % der allgemeinbildenden Pflichtschulen) zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Infrastrukturelle Maßnahmen
- Personalkosten Freizeitbereich
- Personalkosten Ferienbetreuung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten (Strom, Heizung, Telefon)
- Rückwirkende Kosten
- Verwaltungsinfrastruktur
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag in festgelegten Call-Zeiträumen
- Schulträger ist öffentliche Schule oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete private Schule
- Führung einer Ganztagsschule gemäß § 8 SchOG
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag im Call-Verfahren
- Ausbauplan
- Nachweis der Gruppenzahl
- Kostenaufstellung
- Richtlinie BIG
Bewertungskriterien
- Vorliegen der Fördervoraussetzungen
- Bedarfsgerechter Ausbau
- Qualität der Infrastruktur
- Qualifikation des Personals
Beschreibung
Die Bundesförderung für ganztägige Schulformen – Infrastruktur der Steiermark unterstützt öffentliche und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete private Schulerhalter:innen beim Ausbau und Erhalt der baulichen und personellen Ausstattung ganztägiger Schulformen. Von 01.09.2019 bis 31.12.2033 stehen jährlich im Call-Verfahren Zweckzuschüsse in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben zur Verfügung. Gefördert werden insbesondere infrastrukturelle Maßnahmen (z. B. Adaptierung von Räumen für Spiel, Sport und Lernförderung, Einrichtung von Verpflegungsbereichen, barrierefreie Zugänge) sowie Personalkosten im Freizeitbereich und in der Ferienbetreuung. Betriebskosten (Strom, Heizung, Telefon), rückwirkende Ausgaben und Verwaltungsinfrastruktur sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderberechtigt sind alle Standorte, an denen ganztägige Schulformen gemäß § 8 SchOG geführt werden und die im Bundesland Steiermark liegen.
Für die Antragstellung sind im jährlichen Call einzureichen: ein formgerechter Antrag, ein bedarfsgerechter Ausbauplan, ein Nachweis der Gruppenzahl, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie die Richtlinie zum Bildungsinvestitionsgesetz. Die Auswahl erfolgt nach Klarerfüllung der Fördervoraussetzungen, bedarfsgerechtem Ausbau und Qualität der Infrastruktur sowie Qualifikation des eingesetzten Personals. Ziel der Maßnahme ist die flächendeckende Bereitstellung schulischer Tagesbetreuung für 40 % der 6–15-Jährigen und an 85 % der Pflichtschulstandorte. Die Förderung bietet Schulerhalter:innen in der Steiermark die Möglichkeit, ihre Ganztagsschulangebote nachhaltig weiterzuentwickeln und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.
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