Zuschuss

Bundesförderung für ganztägige Schulformen - Personalmaßnahmen

Das Land Steiermark gewährt Schulen Zweckzuschüsse des Bundes zum Personalaufwand im Freizeitbereich ganztägiger Schulformen. Laufzeit 01.09.2019–31.12.2033. Anträge werden jährlich im Fördercall entgegengenommen.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.12.2033
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 9.000 € pro Gruppe und Jahr
Förderquote: 70% - 100%
Projektstart ab: 01.09.2019
Projektdauer: 168 Monate

Förderziel

Zweckzuschüsse des Bundes nach dem Bildungsinvestitionsgesetz zur Finanzierung des Personalaufwands im Freizeitbereich ganztägiger Schulformen und außerschulischer Ferienbetreuung, um ein flächendeckendes, qualitätsvolles Ganztagsangebot für Pflichtschulen sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schulerhalter öffentlicher Ganztagsschulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht
  • Tagesbetreuung gemäß § 8 SchOG eingerichtet

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag im jährlichen Fördercall
  2. Richtlinie BIG Beschluss vom 14.05.2020 GZ ABT06-166028/2019-75
  3. Ausbauplan des Landes

Bewertungskriterien

  • Qualitätsdatenblatt GTS
  • Bedarfsgerechte Gruppengröße
  • Nachhaltigkeit der Finanzierung

Beschreibung

Die Bundesförderung für ganztägige Schulformen in der Steiermark unterstützt öffentliche und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Privatschulen bei der Finanzierung des Personalaufwands im Freizeitbereich sowie der außerschulischen Ferienbetreuung. Ziel ist es, ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Pflichtschulen sicherzustellen. Im Rahmen des Bildungsinvestitionsgesetzes (BIG, BGBl. I Nr. 8/2017 i.d.F. BGBl. I Nr. 87/2019) stellt der Bund der Steiermark jährlich bis zu 4,4 Mio. € zur Verfügung, wovon 70 % als Bundeszuschuss und 30 % durch Landesmittel kofinanziert werden. Pro Betreuungsgruppe können maximal 9 000 € pro Jahr abgerufen werden, bei Gruppen mit besonderem sonderpädagogischem Förderbedarf bis zu 18 000 €. Die Förderung ist befristet auf den Zeitraum 1. 9. 2019 bis 31. 12. 2033 und wird jeweils im jährlichen Fördercall beantragt.

Antragsberechtigt sind Schulerhalter:innen öffentlicher Pflichtschulen sowie private Schulerhalter:innen mit Öffentlichkeitsrecht, die ganztägige Schulformen oder Feriengruppen betreiben. Förderfähig sind ausschließlich Personalaufwendungen im Freizeitbereich; Infrastrukturmaßnahmen und Betriebskosten sind ausgeschlossen. Die Förderquote reicht von 70 % bis 100 %, abhängig von den verfügbaren Mitteln und dem Erreichen quantitativer Ausbauziele. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Vorlage des Qualitätsdatenblatts Ganztagsschule, eine bedarfsgerechte Gruppengröße sowie eine nachhaltige Finanzierungsplanung. Zur Antragseinreichung sind der jährliche Call-Antrag, die BIG-Richtlinie (Beschluss vom 14. 5. 2020, GZ ABT06-166028/2019-75) und der landesweite Ausbauplan beizulegen. Förderanträge können jährlich bis spätestens 31. 12. 2033 eingereicht werden; der Projektbeginn ist jeweils ab 1. 9. eines Jahres möglich.

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