Zuschuss

Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude

Förderung des klimafreundlichen Neubaus von Wohngebäuden im Niedrigpreissegment. Anträge können fortlaufend über die KfW eingereicht werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Errichtung energieeffizienter und klimaschonender Wohngebäude im niedrigen Preissegment nach dem Effizienzhaus-55-Standard, um bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für Wohngebäude
  • Anlagen und Komponenten zur Energieeffizienz

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundstückskosten
  • Rückwirkende Baukosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Neubau eines Wohngebäudes im niedrigen Preissegment
  • Einhalten des KfW-Effizienzhaus-55-Standards
  • Zulassung als Wohngebäude nach nationalem Baurecht
  • Anspruchsteller muss über Hausbankantrag einreichen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über die Hausbank
  2. Energiebedarfsausweis oder -berechnung
  3. Baubeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Erfüllung Effizienzhaus-55-Standard
  • Einhalten der Kostenobergrenzen im Niedrigpreissegment

Beschreibung

Die Bundesförderung für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden im Niedrigpreissegment unterstützt bundesweit Bauherr:innen und Investor:innen – insbesondere Wohnungsbauunternehmen, Kommunen und sonstige Träger – bei der Schaffung bezahlbaren und zugleich energieeffizienten Wohnraums. Als Zuschuss nach dem Effizienzhaus-55-Standard richtet sich das Programm an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die neue Wohngebäude nach nationalem Baurecht errichten. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Wohnkosten im niedrigpreisigen Segment nachhaltig zu senken. Anträge können fortlaufend über die KfW-Bankengruppe über die jeweilige Hausbank gestellt werden.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis des Effizienzhaus-55-Standards, die Einhaltung der Kostenobergrenzen für das Niedrigpreissegment sowie die Zulassung als Wohngebäude. Förderfähig sind Baukosten für das Gebäude selbst und Ausstattungen zur Steigerung der Energieeffizienz. Nicht-zulässig sind hingegen Grundstückskosten oder rückwirkende Bauausgaben. Zur Antragstellung müssen ein vollständiger Hausbankantrag, ein Energiebedarfsausweis bzw. eine -berechnung, eine ausführliche Baubeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden. Die Bewertung erfolgt anhand technischer Effizienznachweise und der Einhaltung definierter Kostenlimits. Durch die unbefristete Möglichkeit der Einreichung bietet sich eine hohe Planungsflexibilität, um zukunftsorientierte und klimaschonende Wohnprojekte termingerecht umzusetzen.

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