Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
Darlehen für klima- und flächeneffizienten Neubau im Niedrigpreissegment: Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit, Laufzeiten bis 35 Jahre, Zinsbindung bis 10 Jahre. Förderbar für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Neubaus und Erstkaufs klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude im Niedrigpreissegment gemäß Effizienzhaus-Stufe 55 und Treibhausgas-Emissionsanforderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Anschaffungskosten
- Nebenkosten beim Erwerb
- Planungs- und Baubegleitungskosten
- Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldung bestehender Kredite
- Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Kauf von Grundstücken
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen (Effizienzhaus-Stufe 55 und Treibhausgas-Emissionsgrenzwerte)
- Nachweis durch Expertin/Experten für Energieeffizienz
- Kein Einsatz fossiler Energie- oder Biomasse-Wärmeerzeuger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Energieeffizienz-Expertin/Experten
- Lebenszyklusanalyse (LCA)
- KfW-Merkblatt 296
- Antragsformular über den Finanzierungspartner
Bewertungskriterien
- Erfüllung technischer Mindestanforderungen
- Nachhaltigkeitsaspekte (Lebenszyklus-CO₂)
- Flächeneffizienz
Beschreibung
Die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ unterstützt klima- und flächeneffiziente Neubauvorhaben mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Die Laufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre, bei vollständiger Auszahlung von 100 % des Kreditbetrags. Gefördert werden Bau- und Anschaffungskosten, Nebenkosten beim Erwerb, Planungs- und Baubegleitungskosten sowie Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskosten. Teilnehmende – von Privatpersonen über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen – müssen nachweisen, dass die Errichtung den Effizienzhaus-Standard 55 erfüllt, Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus eingehalten werden und keine fossilen Energie- oder Biomasse-Wärmeerzeuger zum Einsatz kommen. Eine unabhängige Expert:in für Energieeffizienz erstellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) und führt die Lebenszyklusanalyse durch.
Die Antragstellung ist jederzeit bis zur Mittelverfügbarkeit möglich und erfolgt über einen Finanzierungspartner der KfW. Benötigte Unterlagen sind die Bestätigung zum Antrag, die Lebenszyklusanalyse, das KfW-Merkblatt 296 sowie das ausgefüllte Antragsformular. Ausschlüsse bestehen bei Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben oder dem Kauf von Grundstücken. Kriterien zur Auswahl sind die Einhaltung technischer Mindestanforderungen, nachweisliche Nachhaltigkeitsaspekte (Lebenszyklus-CO₂) und Flächeneffizienz. Mit dieser Förderung leistet der Bund einen Beitrag zur Umsetzung klimaschonender und nachhaltiger Wohngebäude im Niedrigpreissegment und steigert gleichzeitig die Energieeffizienz im Wohnungsbau.
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