Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
Bundesweite Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Unterstützung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugelassene kommunale Gebietskörperschaft bzw. kommunales Unternehmen
- Einreichung eines detaillierten Projekt- und Finanzierungsplans
Beschreibung
Die Bundesförderung kommunaler Klimaschutz, bekannt als Kommunalrichtlinie, unterstützt öffentliche Einrichtungen in ganz Deutschland bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist die Einreichung eines detaillierten Projekt- und Finanzierungsplans. Seit dem Start des Programms können Anträge fortlaufend gestellt werden, wodurch eine zeitnahe Realisierung von Klimaschutzprojekten in Städten und Gemeinden ermöglicht wird.
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH begleitet als beauftragte Einrichtung Kommunen mit fachlicher Expertise in allen Förderphasen – von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Mit über 950 Mitarbeitenden an den Standorten Berlin, Bonn und Cottbus bündelt ZUG Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Monitoring, Evaluierung und Projektmanagement. Die Förderung richtet sich an alle kommunalen Träger, die beispielgebende Klimaschutzkonzepte entwickeln oder bestehende Infrastrukturen energieeffizienter gestalten möchten. Das Programm bietet die Chance, nachhaltige Impulse in lokalen Strukturen zu setzen und die Klimaziele auf kommunaler Ebene aktiv voranzutreiben.
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