Zuschuss

Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

Bundesweite Förderung strategischer und investiver Klimaschutzvorhaben in Kommunen mit Zuschüssen. Einreichungsfristen: 01.02.2025 bis 31.12.2027.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Smart Cities & Regionen Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.02. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 25% - 90%
Projektstart ab: 01.11.2024

Förderziel

Förderung strategischer und investiver Maßnahmen in Kommunen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Entwicklung nachhaltiger Energie- und Mobilitätsinfrastrukturen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination und -management
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) einschließlich ihrer unselbständigen Betriebe und Einrichtungen
  • Rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände
  • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Träger von Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung und sozialer Hilfe
  • Eingetragene gemeinnützige oder mildtätige Vereine für ihre Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. easy-Online Formular
  2. Vorhabenbeschreibung
  3. KRL-Online Formular

Beschreibung

Die Bundesförderung kommunaler Klimaschutz aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt seit November 2024 flächendeckend strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen und der Ausbau nachhaltiger Energie- und Mobilitätsinfrastrukturen. Gefördert werden unter anderem Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz, Machbarkeitsstudien, Klimaschutzkoordination und -management sowie Konzepte zur Digitalisierung und Smart Cities. Investive Maßnahmen können die Sanierung von Außen-, Innen- und Straßenbeleuchtung, den Aufbau klimafreundlicher Mobilitätsstationen, Abfall- und Abwasserbewirtschaftung oder die Erneuerung von Trinkwasserversorgungsanlagen umfassen. Die Förderquoten variieren je nach Maßnahme zwischen 25 % und 90 %, wobei finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere höhere Zuschüsse erhalten.

Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch deren rechtlich selbständige Betriebe, Zweckverbände sowie öffentliche, gemeinnützige und mildtätige Träger im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich. Unterlagen wie das easy-Online-Formular, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung und gegebenenfalls das KRL-Online-Formular werden digital eingereicht. Die Antragsfrist läuft kontinuierlich vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2027, Projektbeginn ist bereits ab November 2024 möglich. Ein Zuwendungsbescheid erfolgt nach Prüfung aller Fördervoraussetzungen, erst danach dürfen Vergabeverfahren gestartet und Verträge abgeschlossen werden. Ziel der Maßnahme ist es, lokal wirkungsvolle Klimaschutzprojekte zu initiieren, Arbeitsplätze zu sichern und kommunale Wertschöpfung durch energieeffiziente Investitionen zu stärken.

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