Bundesprogramm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
Das Programm fördert Familien, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, indem gezielt Maßnahmen zur Verbesserung ihrer sozialen und ökonomischen Teilhabe unterstützt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Ziel der Förderung ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe von Familien mit erhöhten Unterstützungsbedarfen zu verbessern – insbesondere jener Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen – und ihnen langfristige Perspektiven für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Grunderwerbskosten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Vorliegen eines Kooperations- oder Projektverbunds mit regionalen Akteuren
- Einhaltung der Fördergrundsätze des ESF Plus
- Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Interessenbekundung
- Kooperationsvereinbarungen
- Nachweise zur Fach- und Verwaltungskompetenz
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Kooperationsfähigkeit
- Innovationsgehalt
- Wirksamkeit
- Zielgruppenbezug
Beschreibung
Das Bundesprogramm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder zielt darauf ab, die Lebenssituation von Familien, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, nachhaltig zu verbessern. Im Zentrum des Programms steht die Förderung der sozialen und ökonomischen Teilhabe von Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, insbesondere von jenen, die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen. Unterstützt wird hierbei ein breites Spektrum an Maßnahmen – von ganzheitlichen Beratungs- und Coachingangeboten bis hin zu Aktivitäten, die den Ausbau lokaler Kooperationsstrukturen vorantreiben. Dabei wird mit einem innovativen Ansatz der rechtskreisübergreifende Austausch gefördert, der den Vorhabenträger:innen ermöglicht, Synergien mit Partner:innen aus Bildung, Arbeit, Gesundheit und weiteren Bereichen zu bilden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, bei dem bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden können. Antragstellungsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die in einem Kooperations- oder Projektverbund mit regionalen Akteur:innen tätig sind. Um den größtmöglichen Effekt der Maßnahme zu erreichen, spielt auch die gezielte Einbindung lokaler Behörden und Arbeitsmarktakteur:innen eine zentrale Rolle. Neben der finanziellen Unterstützung fördert das Programm den langfristigen Zugang zum Arbeitsmarkt und verstärkt die strukturelle Zusammenarbeit in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Arbeit und Bildung.
Ergänzt wird diese Initiative durch die Einrichtung einer Vernetzungsstelle, welche einen regelmäßigen Austausch und Transfer von Best-Practice-Beispielen unterstützt. Die Vernetzungsstelle bündelt die unterschiedlichen Lösungsansätze und bietet den Vorhabenträger:innen Plattformen für regionale und überregionale Netzwerktreffen, Austauschformate und digitale Veranstaltungen. Dabei legt das Programm besonderen Wert auf eine bedarfs- und zielgruppengerechte Ansprache, partizipative Einbindung aller Beteiligten sowie die Berücksichtigung multiperspektivischer Sichtweisen. Durch diese integrierte Vorgehensweise soll nicht nur die unmittelbare Unterstützung der Familien verbessert, sondern auch der grundsätzliche gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.