Christina Barz-Forschungspreis
Die Christina Barz-Stiftung vergibt alle zwei Jahre den Christina Barz-Forschungspreis im deutschsprachigen Raum zur Früherkennung und Erforschung des Verlaufs bulimisch-anorektischer Verhaltensweisen. Dotierung: 30.000 €. Einreichungen jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung herausragender Forschungsarbeiten zur Früherkennung und zum Verlauf bulimisch-anorektischer Verhaltensweisen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Promotion oder graduierter Nachwuchswissenschaftler/in
- Themenbezug: Früherkennung und Verlauf bulimisch-anorektischer Verhaltensweisen
- Bevorzugt Einreichungen aus dem deutschen Sprachraum
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliche und begründete Forschungsarbeit
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Forschung
- Relevanz für Früherkennung und Krankheitsverlauf
- Qualität der wissenschaftlichen Arbeit
Beschreibung
Der Christina Barz-Forschungspreis wird bundesweit von der Christina Barz-Stiftung als renommierte Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Beiträge im Bereich der Früherkennung und des Krankheitsverlaufs bulimisch-anorektischer Verhaltensweisen vergeben. Die mit 30.000 Euro dotierte Prämie richtet sich an promovierte Nachwuchswissenschaftler:innen oder graduierte Forschungsgruppen aus dem deutschsprachigen Raum und honoriert Arbeiten mit hohem Innovationspotenzial, starker Relevanz für Diagnostik und Verlauf sowie exzellenter methodischer Qualität. Einreichungen sind fortlaufend möglich und sollten in Form einer schriftlichen, begründeten Forschungsarbeit beim Kuratorium eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt üblicherweise alle zwei Jahre, wobei bei besonders zahlreichen oder außergewöhnlichen Beiträgen auch mehrere Preise in einem Turnus verliehen werden können.
Privatpersonen und Bildungseinrichtungen sind förderberechtigt, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen – abgeschlossene Promotion oder Status als graduiert:e Nachwuchswissenschaftler:in sowie thematischer Bezug zur Früherkennung und zum Verlauf bulimisch-anorektischer Störungen – erfüllt werden. Die Stiftung bevorzugt Einreichungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Über die Verleihung entscheidet ein unabhängiges Kuratorium anhand der Kriterien Innovationsgehalt, wissenschaftliche Relevanz und methodische Stringenz. Die Auszeichnung trägt dazu bei, die Forschung zu Essstörungen nachhaltig zu stärken und langfristige Verbesserungen in Diagnostik und Therapie zu erzielen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.