Zuschuss

CZS Wissenschaftskommunikation – Carl-Zeiss-Stiftung

Zusatzmittel für Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation (z.B. Pressearbeit, Social Media, Podcasts, Ausstellungen) für aktuell CZS-Geförderte; Antragstellung jederzeit per E-Mail möglich, Vollanträge bis 31.12.2026.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 40.000 € pro Jahr
Projektdauer: 12 - 72 Monate

Förderziel

Die Carl-Zeiss-Stiftung unterstützt die Kommunikation der von ihr geförderten Forschungsprojekte an eine interessierte Öffentlichkeit durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für professionelle Wissenschaftskommunikation.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen für Kommunikationsexpertise und studentische Hilfskräfte
  • Veranstaltungskosten (Raummiete, Catering, Materialien)
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Honorare für Referent:innen, Speaker, Moderator:innen
  • Agentur- und Dienstleisterleistungen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Veranstaltungen oder Publikationen ausschließlich für die Fachcommunity

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aktuelle Förderung bei der Carl-Zeiss-Stiftung
  • Einreichung mindestens sechs Monate vor Beginn der Kommunikationsmaßnahme
  • Einreichung bis spätestens 12 Monate vor Ende des Hauptprojekts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Finanzierungsplan
  3. Unterschriebene Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung
  4. Unterstützungsschreiben der Kommunikationsabteilung der Hochschule

Bewertungskriterien

  • Zielsetzung der Kommunikationsmaßnahmen
  • Passung der Maßnahmen zur Forschung und Zielgruppen
  • Ressourcenplanung und Budgetangemessenheit
  • Ergebnisdokumentation

Beschreibung

Die Carl-Zeiss-Stiftung stellt im Rahmen des Moduls „Wissenschaftskommunikation“ ergänzende Mittel bereit, um von ihr geförderte Forschungs- und Innovationsprojekte wirkungsvoll einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Gefördert werden ganzheitliche Konzepte zur Pressearbeit, Social-Media-Strategien, Podcasts, Video- und Animationsproduktionen, Ausstellungskonzepte oder Veranstaltungsreihen. Bis zu 40.000 € pro Jahr können für Personal mit kommunikativer Expertise, studentische Hilfskräfte, Agentur- und Dienstleisterleistungen, Reise- und Unterbringungskosten sowie Honorare für Referent:innen eingesetzt werden. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 und maximal 72 Monate und orientiert sich an der Projektdauer des Hauptvorhabens. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich; Vollanträge müssen spätestens 12 Monate vor Projektende eingereicht werden. Eine Bearbeitungsrunde erfolgt quartalsweise, wobei die Einreichung mindestens sechs Monate vor Beginn der Kommunikationsmaßnahme erfolgen muss.

Projektleiter:innen aus aktuell geförderten CZS-Vorhaben sowie Empfänger:innen einer Personenförderung (Postdocs, Nachwuchsgruppenleitungen, Juniorprofessor:innen, Stiftungsprofessor:innen) sind antragsberechtigt, sofern im Hauptprojekt noch keine Mittel für Wissenschaftskommunikation bewilligt wurden. Entscheidend für die Auswahl sind die Zielsetzung der Maßnahmen, deren Passung zur Forschung und zur Zielgruppe, eine realistische Ressourcenplanung sowie eine nachvollziehbare Ergebnisdokumentation. Zur Antragstellung sind das Antragsformular, ein detaillierter Finanzierungsplan, eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung und ein Unterstützungsschreiben der kommunikativen Einrichtung einzureichen. Damit ermöglicht die Stiftung eine professionelle Vermittlung von Forschungsergebnissen und stärkt die Sichtbarkeit innovativer Projekte in der interessierten Öffentlichkeit.

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