Darlehen und Zuschüsse für Wohnversorgung für land- und forstwirtschaftliche DienstnehmerInnen
Die Salzburger Landarbeiterkammer gewährt land- und forstwirtschaftlichen DienstnehmerInnen in Salzburg unbefristet Zuschüsse und unverzinsliche Darlehen zur Wohnraumschaffung, -verbesserung und Infrastrukturmaßnahmen. Anträge können gestellt werden, solange die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sind.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte sowie die Erhaltung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum durch Förderung von Wohnversorgung, Eigenheimbau, Sanierungen und infrastrukturellen Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten für Eigenheimbau und Umbau
- Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen (Kanalanschluss, Wasserversorgung, Elektrifizierung, Zufahrten)
- Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen (Wärmedämmung, Fenstertausch, Heizungsanlagen)
- Anschaffung von Mobiliar bei Hausstandsgründung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes Ansuchen samt Beilagen
- LAK-Zugehörigkeit mindestens 24 Monate in den letzten 36 Monaten oder ununterbrochen 12 Monate
- LAK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Verpflichtung, 10 Jahre hauptberuflich als Dienstnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätig zu bleiben
- Einhaltung der Richtlinie des Landes Salzburg für den Landarbeitereigenheimbau
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Einkommensnachweise
- Rechnungen
- Kostenvoranschläge
- Bankgarantie (bei Darlehen > € 2.500)
- Bauplan
- Baubeschreibung
- Kostenberechnung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die unbefristete Förderung richtet sich an land- und forstwirtschaftlich tätige Dienstnehmer:innen in Salzburg, die seit mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten 36 Monate oder mindestens ununterbrochen 12 Monate LAK-Mitgliedschaft nachweisen können. Ziel ist die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Situation dieser Zielgruppe sowie die Sicherung der Besiedelungsdichte im ländlichen Raum. Gefördert werden Maßnahmen zur Wohnraumschaffung und -verbesserung, Eigenheimbauten, umfangreiche Sanierungen und infrastrukturelle Aufschließungen wie Kanalanschluss, Wasserversorgung, Elektrifizierung oder Zufahrtsanlagen. Über Zuschüsse und unverzinsliche Darlehen werden bis zu 80 % der nachweislichen Kosten bis zu festgelegten Höchstbeträgen gedeckt. Zusätzlich können beim Aufbau eines eigenen Hausstandes unverzinsliche Darlehen für die Anschaffung von Mobiliar in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes Ansuchen inklusive Einkommensnachweisen, Rechnungen oder Kostenvoranschlägen, Bauplan, Baubeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan. Für Darlehen über 2.500 € ist eine Bankgarantie vorzulegen, ansonsten ist ein Blankowechsel mit Mithaftung eines Familienangehörigen notwendig. Die Verpflichtung, während der Rückzahlungsdauer hauptberuflich als Dienstnehmer:in im land- und forstwirtschaftlichen Bereich tätig zu bleiben, ist bindend, ebenso die Einhaltung der LAK-Richtlinien für Landarbeitereigenheimbau. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung und Nachweis des Baufortschritts beziehungsweise Vorlage aller Unterlagen. Da die Förderung laufend ohne zeitliche Einschränkung gewährt wird, können Anträge jederzeit gestellt werden, Hausstandsgründungsdarlehen jedoch spätestens 36 Monate nach Eheschließung.
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