Zuschuss

Darstellende Kunst, Projekt- und Jahresförderungen

Förderung professioneller, frei produzierender darstellender Künste in Kärnten: Jahres- und Saisonprogramme, Einzelprojekte, Kinder- und Jugendtheater, Vermittlungsprojekte, Festivals und Kulturaustausch. Anträge sind vor Projektbeginn online möglich.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden alle Arbeitsfelder und Ausdrucksformen der darstellenden Künste in Kärnten (Theater, Tanz, Performance, neue zeitgenössische und interdisziplinäre Formen) zur Erhaltung und Weiterentwicklung einer vielfältigen professionellen Kulturlandschaft.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Werbung und PR

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen
  • Anschaffung von Immobilien
  • Vorsteuerabzugsfähige Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kärnten-Bezug
  • Vollständig ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular
  • Einreichung vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweisdokumente
  4. Belegübersicht

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Relevanz für Zielgruppe
  • Kärnten-Bezug

Beschreibung

Die Darstellende Kunst, Projekt- und Jahresförderung des Landes Kärnten unterstützt professionell arbeitende Einzelkünstler:innen, freie Gruppen, Vereine und kleine Kulturinstitutionen, die in Kärnten Theater, Tanz, Performance sowie neue, zeitgenössische und interdisziplinäre Formen realisieren. Sowohl Jahres- und Saisonprogramme als auch Einzelprojekte wie Festivals, Kinder- und Jugendtheater, Vermittlungsprojekte und Kulturaustausch finden Berücksichtigung. Anträge sind jederzeit online einzureichen, vorausgesetzt ist ein eindeutig ausgewiesener Kärnten-Bezug, ein vollständig ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular sowie die fristgerechte Einreichung vor Projektbeginn. Förderfähig sind Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Werbung und PR; Baumaßnahmen, Immobilienanschaffungen und vorsteuerabzugsfähige Ausgaben bleiben unberücksichtigt. Die inhaltliche Beurteilung orientiert sich an Innovationsgehalt, Relevanz für das jeweilige Publikum und regionalem Bezug. Für Projektvolumina ab € 30.000 ist ein detaillierter Verwendungsnachweis inklusive Gesamteinnahmen- und -ausgabenaufstellung verpflichtend.

Ziel ist die Pflege und Weiterentwicklung der regionalen Kulturlandschaft durch die Stärkung vielfältiger Ausdrucksformen der Darstellenden Künste. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amts der Kärntner Landesregierung übernimmt die fachliche Beratung und fördert auf diese Weise innovative Eigenproduktionen und Vermittlungsaktivitäten. Die Mittel werden im Rahmen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes als Zuschuss gewährt, der hohe Maßstäbe an Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit anlegt. Durch die Förderung sollen neue künstlerische Impulse entstehen und das Publikum in allen gesellschaftlichen Gruppen erreicht werden. Die nachhaltige Wirkung wird über einen abschließenden Finanz- und Tätigkeitsbericht sowie die verpflichtende Verwendung des „Land Kärnten Kultur“-Logos gesichert und dokumentiert. Weitere Details und Formularvorlagen sind online abrufbar.

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