Darstellende Kunst, Projekt- und Jahresförderungen
Förderung professioneller, frei produzierender darstellender Künste in Kärnten: Jahres- und Saisonprogramme, Einzelprojekte, Kinder- und Jugendtheater, Vermittlungsprojekte, Festivals und Kulturaustausch. Anträge sind vor Projektbeginn online möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden alle Arbeitsfelder und Ausdrucksformen der darstellenden Künste in Kärnten (Theater, Tanz, Performance, neue zeitgenössische und interdisziplinäre Formen) zur Erhaltung und Weiterentwicklung einer vielfältigen professionellen Kulturlandschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Werbung und PR
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffung von Immobilien
- Vorsteuerabzugsfähige Ausgaben
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kärnten-Bezug
- Vollständig ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular
- Einreichung vor Projektbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Nachweisdokumente
- Belegübersicht
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Relevanz für Zielgruppe
- Kärnten-Bezug
Beschreibung
Die Darstellende Kunst, Projekt- und Jahresförderung des Landes Kärnten unterstützt professionell arbeitende Einzelkünstler:innen, freie Gruppen, Vereine und kleine Kulturinstitutionen, die in Kärnten Theater, Tanz, Performance sowie neue, zeitgenössische und interdisziplinäre Formen realisieren. Sowohl Jahres- und Saisonprogramme als auch Einzelprojekte wie Festivals, Kinder- und Jugendtheater, Vermittlungsprojekte und Kulturaustausch finden Berücksichtigung. Anträge sind jederzeit online einzureichen, vorausgesetzt ist ein eindeutig ausgewiesener Kärnten-Bezug, ein vollständig ausgefülltes und digital signiertes Antragsformular sowie die fristgerechte Einreichung vor Projektbeginn. Förderfähig sind Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Werbung und PR; Baumaßnahmen, Immobilienanschaffungen und vorsteuerabzugsfähige Ausgaben bleiben unberücksichtigt. Die inhaltliche Beurteilung orientiert sich an Innovationsgehalt, Relevanz für das jeweilige Publikum und regionalem Bezug. Für Projektvolumina ab € 30.000 ist ein detaillierter Verwendungsnachweis inklusive Gesamteinnahmen- und -ausgabenaufstellung verpflichtend.
Ziel ist die Pflege und Weiterentwicklung der regionalen Kulturlandschaft durch die Stärkung vielfältiger Ausdrucksformen der Darstellenden Künste. Die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Amts der Kärntner Landesregierung übernimmt die fachliche Beratung und fördert auf diese Weise innovative Eigenproduktionen und Vermittlungsaktivitäten. Die Mittel werden im Rahmen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes als Zuschuss gewährt, der hohe Maßstäbe an Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit anlegt. Durch die Förderung sollen neue künstlerische Impulse entstehen und das Publikum in allen gesellschaftlichen Gruppen erreicht werden. Die nachhaltige Wirkung wird über einen abschließenden Finanz- und Tätigkeitsbericht sowie die verpflichtende Verwendung des „Land Kärnten Kultur“-Logos gesichert und dokumentiert. Weitere Details und Formularvorlagen sind online abrufbar.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.