Zuschuss

Das Leben fördern – Förderung sozialer und kultureller Projekte

Die gemeinnützige Stiftung „Das Leben fördern“ unterstützt laufend Projekte öffentlicher und gemeinnütziger Institutionen in Deutschland in den Bereichen Hilfe für Kinder in Not, Musikerziehung und Denkmalpflege. Anträge sind formlos per E-Mail möglich.

Kinder und Jugendliche Bildung Musik Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in Deutschland, die a) Kindern in Nothelfen, b) die Musikerziehung durch Anschaffung von Instrumenten, Notenmaterial und Musikfreizeiten stärken und c) die Denkmalpflege historischer Bausubstanz in Städten und ländlichen Regionen erhalten und wiederherstellen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen
  • Antragsteller müssen öffentliche oder gemeinnützige Institutionen sein
  • Einzelpersonen werden nicht gefördert
  • Es dürfen keine bereits abgeschlossenen Projekte eingereicht werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektintention und Umfang
  2. Detaillierte Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Kostenvoranschlägen
  3. Angabe anteiliger Beiträge weiterer Förderer
  4. Kontaktperson mit Kontaktdaten
  5. Bankverbindung

Beschreibung

Die gemeinnützige Stiftung „Das Leben fördern“ bietet bundesweit laufende Zuschüsse für öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, die sich in den Themenfeldern Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Musikerziehung, Kultur, Denkmalschutz, Aus- und Weiterbildung sowie Infrastruktur engagieren. Im Zentrum stehen drei Schwerpunktbereiche: erstens Hilfsangebote für Kinder in Not, etwa Unterstützung alleinerziehender Eltern, Waisenhilfe, interkulturelle Schüleraustausche oder Klassenreisen; zweitens die Musikerziehung durch Anschaffung und Pflege von Instrumenten, Notenmaterial, technischer Ausstattung und die finanzielle Absicherung von Musikfreizeiten; drittens die Denkmalpflege historischer Bausubstanz in Städten und ländlichen Regionen. Projektanträge können jederzeit formlos per E-Mail eingereicht werden. Förderberechtigt sind Schulvereine, Musikschulen, Musikvereine, kulturelle Stiftungen, Denkmalschutzinitiativen und vergleichbare Träger; Einzelpersonen und bereits abgeschlossene Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.

Für die Antragstellung sind eine Beschreibung der Projektintention, eine detaillierte Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Kostenvoranschlägen, Informationen zu weiteren Beitragspartner:innen sowie die Nennung einer Kontaktperson und der Bankverbindung erforderlich. Die Förderung zielt darauf ab, nachhaltige soziale und kulturelle Impulse zu setzen, indem bedürftige Kinder Unterstützung erfahren, musikalische Talente gefördert und historisches Kulturgut erhalten bleibt. Institutionen, die im Sinne dieser Ziele wirken, stärken damit nicht nur das Gemeinschaftsleben vor Ort, sondern tragen dazu bei, kulturelles Erbe und soziale Teilhabe langfristig zu sichern und lebendig zu erhalten.

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