Zuschuss

Demenzbetreuung

Mobile Demenzbetreuung im Rahmen der Hauskrankenpflege in Burgenland. Demenziell erkrankte Personen erhalten Demenztestungen durch GerontopsychologInnen, Befundbesprechung und beschäftigungstherapeutische Hausbesuche. Leistung fortlaufend verfügbar.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2017
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Förderquote: 100%

Förderziel

Förderung der Versorgung demenziell erkrankter Personen im häuslichen Umfeld durch mobile Demenzbetreuung. Dabei werden Demenztestungen durch GerontopsychologInnen durchgeführt, in der Befundbesprechung erforderliche Unterstützungsmaßnahmen im Familiensetting abgeklärt und beschäftigungstherapeutische Hausbesuche angeboten. Die Leistung wird als Teil der Hauskrankenpflege erbracht und vollständig vom Land Burgenland finanziert.

Förderfähige Ausgaben

  • Leistungserbringung durch GerontopsychologInnen und beschäftigungstherapeutische Hausbesuche

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Amtsärztliches Gutachten zur Feststellung der Pflege- und Betreuungserfordernisse
  • Erbringung der Leistung im Rahmen der Hauskrankenpflege

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Amtsärztliches Gutachten

Beschreibung

Im Burgenland steht im Bereich Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales eine mobile Demenzbetreuung im Rahmen der Hauskrankenpflege bereit, die demenziell erkrankten Personen kontinuierlich angeboten wird. Die Leistung umfasst Demenztestungen durch Gerontopsycholog:innen, eine individuelle Befundbesprechung zur Abstimmung notwendiger Unterstützungsmaßnahmen im Familiensetting sowie beschäftigungstherapeutische Hausbesuche zur Förderung kognitiver und alltäglicher Kompetenzen. Träger gemeinnütziger Organisationen, Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen erhalten einen Zuschuss, der sämtliche Kosten für die Leistungserbringung zu 100 Prozent abdeckt. Das Land Burgenland finanziert diesen Beitrag vollständig, um eine umfassende Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

Gefördert werden Organisationen, die entsprechende Dienste im Rahmen der Hauskrankenpflege leisten und damit sowohl demenziell Erkrankte als auch deren pflegende Angehörige entlasten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein amtsärztliches Gutachten zur Feststellung der Pflege- und Betreuungserfordernisse. Das Förderangebot läuft fortlaufend und ist unbegrenzt gültig; Anträge können seit 14. März 2017 jederzeit eingereicht werden. Förderfähig sind insbesondere die honorarpflichtigen Einsätze von Gerontopsycholog:innen sowie die aus beschäftigungstherapeutischen Hausbesuchen erwachsenden Leistungen. Durch diese Initiative wird ein niedrigschwelliger Zugang zu spezialisierten Betreuungsangeboten ermöglicht und die Lebensqualität im vertrauten Umfeld nachhaltig gestärkt.

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