Denkmalförderrichtlinie
Die Denkmalförderrichtlinie des Landes Hessen unterstützt Eigentümer:innen und Berechtigte bei denkmalpflegerischen Maßnahmen an Kulturdenkmälern. Zuschüsse für Substanzerhaltung und denkmalbedingte Mehraufwendungen. Anträge bis zum 31.01. jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Substanzerhaltungsmaßnahmen und denkmalbedingten Mehraufwendungen an hessischen Kulturdenkmälern.
Förderfähige Ausgaben
- Substanzerhaltung
- Denkmalbedingte Mehraufwendungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte des Kulturdenkmals
- Inhaber:innen dinglich gesicherter Nutzungsrechte oder langfristiger Nutzungs- bzw. Pachtverträge
- Abstimmung der Erhaltungsmaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- Vorliegen der erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen
- Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung der denkmalpflegerischen Maßnahme
- Aufstellung der Aufwendungen
- Kopie der Baugenehmigung bzw. denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
- Rechnungen und Belege
- Fotos der Maßnahme vor und nach Abschluss
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der Maßnahme
- Bedeutung des Kulturdenkmals
Beschreibung
Die Denkmalförderrichtlinie des Landes Hessen unterstützt Eigentümer:innen und Berechtigte bei der denkmalpflegerischen Instandsetzung hessischer Kulturdenkmäler. Gefördert werden sowohl Maßnahmen zur Substanzerhaltung als auch denkmalbedingte Mehraufwendungen, um historische Bauwerke in ihrer Authentizität zu bewahren und funktional zu sichern. Zuwendungsberechtigt sind private und öffentliche Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Inhaber:innen dinglich gesicherter Nutzungsrechte sowie untere Denkmalschutzbehörden. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der Dringlichkeit der Erhaltungsmaßnahme und der Bedeutung des jeweiligen Kulturdenkmals im regionalen und landesweiten Kontext.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Abstimmung der geplanten Arbeiten mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen sowie das Vorliegen aller denkmal- und baugenehmigungsrechtlichen Erlaubnisse. Finanzierungsnachweis und Unversehrtheit des Objekts zum Antragsstichtag sichern eine reibungslose Bearbeitung. Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 31. Januar über das Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Aufstellung der Aufwendungen, Kopien der Genehmigungen, Rechnungen samt Belegen sowie Fotodokumentationen der Situation vor und nach Abschluss der Arbeiten. Mit diesem zielgerichteten Zuschussprogramm leistet das Land Hessen einen Beitrag zum langfristigen Schutz und zur nachhaltigen Nutzung seiner denkmalwürdigen Bauten.