Zuschuss

Denkmalförderung (RL DFö)

Förderung von denkmalgerechten Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an sächsischen Kulturdenkmalen mit Zuschüssen. Anträge für das Landesprogramm bis zum 30.10. eines jeden Jahres möglich; für das Sonderprogramm Denkmalpflege laufend einreichbar.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 75%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Sicherung, den Erhalt, die Pflege und die Nutzbarmachung sächsischer Kulturdenkmale sowie des damit verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes.

Förderfähige Ausgaben

  • denkmalbedingter Mehraufwand
  • Baustelleneinrichtung
  • Gerüstarbeiten
  • restauratorische Untersuchungen
  • Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • normale Bauunterhaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Eigentum oder sonstige Nutzungsberechtigung an einem Kulturdenkmal
  • satzungsmäßige denkmalpflegerische Aufgaben für gemeinnützige Vereinigungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  2. aktueller (nicht älter als sechs Monate) Grundbuchauszug
  3. gegenwärtige Bestandsfotos (farbig)
  4. Lageplan des Kulturdenkmals
  5. Beschreibung der denkmalpflegerischen Ziele (Anlage 1)
  6. Ausgabenplanung (Anlage 2)

Beschreibung

Die Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) unterstützt denkmalgerechte Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen im Freistaat Sachsen. Träger:innen des Programms sind das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Gefördert werden Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen und rechtsfähige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Das Programm bietet fortlaufende Zuwendungen in Form eines Zuschusses mit einer Förderrquote von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, darunter denkmalbedingter Mehraufwand, Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, restauratorische Untersuchungen, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Denkmalpflege sowie archäologische Dokumentation und Ausgrabung. Normale Bauunterhaltungskosten sind nicht förderfähig.

Anträge für das allgemeine Landesprogramm sind jeweils bis zum 30. Oktober eines jeden Jahres einzureichen, während das Sonderprogramm Denkmalpflege jederzeit Anträge entgegennimmt. Gefordert werden eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung, Eigentum bzw. Nutzungsberechtigung am Kulturdenkmal sowie für gemeinnützige Vereinigungen ein satzungsgemäßer denkmalpflegerischer Auftrag. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen ein aktueller (nicht älter als sechs Monate) Grundbuchauszug, farbige Bestandsfotos, ein Lageplan, eine detaillierte Beschreibung der denkmalpflegerischen Ziele (Anlage 1) sowie eine verbindliche Ausgabenplanung (Anlage 2). Dieses Förderangebot eröffnet engagierten Antragstellenden eine nachhaltige Möglichkeit, das materielle und immaterielle Kulturerbe Sachsens langfristig zu sichern und erlebbar zu machen.

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