Darlehen

Deutsch-Polnischer Filmfonds (DPFF)

Der DPFF fördert die deutsch-polnische Koproduktion von Spiel-, Animations- und Dokumentarfilmen in Development und Produktion. Antragsrunden zweimal jährlich, nächste Deadline tba.

Medien Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Entwicklung bis zu 70.000 €, Produktion bis zu 150.000 €
Förderquote: bis 70%

Förderziel

Der Fonds stärkt die Kooperation zwischen polnischen und deutschen Produzent:innen und unterstützt die Entwicklung und Produktion künstlerisch hochwertiger Projekte mit Potenzial für Kinoauswertung in beiden Ländern.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektentwicklungs- bzw. Herstellungskosten
  • Regionale Ausgaben in Polen und Deutschland

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vertragliche Zusammenarbeit mind. eines deutschen und eines polnischen Produzenten
  • Budget in der Regel bis zu 750.000 €
  • Deutscher Produktionssitz in Mitteldeutschland oder Berlin-Brandenburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung / Treatment / Drehbuch
  2. Co-Produktionsvertrag
  3. detaillierte Kalkulation
  4. Finanzierungsplan
  5. Rechteerklärung
  6. Director’s und Producer’s Notes
  7. Stab- und Besetzungsliste

Beschreibung

Der Deutsch-Polnische Filmfonds (DPFF), getragen von der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH, der Filmförderungsanstalt (FFA), der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) sowie dem Polnischen Filminstitut (PISF), unterstützt als rückzahlbares Darlehen die deutsch-polnische Koproduktion von Spiel-, Animations- und Dokumentarfilmprojekten. Gefördert werden sowohl die Projektentwicklung (bis zu 70.000 €) als auch die Herstellung (bis zu 150.000 €) künstlerisch anspruchsvoller Filme mit einem Gesamtbudget von bis zu 750.000 €. Eine Förderquote von bis zu 70 % der berechneten Kosten stärkt die finanzielle Basis, während regionale Ausgaben in Polen und Deutschland (insbesondere Mitteldeutschland sowie Berlin-Brandenburg) den lokalen Wirtschaftskreislauf beleben. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Produktionsunternehmen aus Deutschland und Polen, die mindestens einen deutschen und einen polnischen Partner vertraglich verbunden haben. Die Einreichung erfolgt zweimal jährlich; die nächste Deadline wird noch bekanntgegeben.

Der Fonds zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu intensivieren und Projekte mit Potenzial für eine Kinoauswertung in beiden Ländern zu fördern. Förderbewerber:innen reichen eine Projektbeschreibung, ein Treatment oder Drehbuch, einen Co-Produktionsvertrag, detaillierte Kalkulationen, einen Finanzierungsplan sowie Director’s und Producer’s Notes ein. Ergänzt werden diese Unterlagen durch eine Stab- und Besetzungsliste sowie Rechteerklärungen. Die Anträge werden durch die Geschäftsführungen der beteiligten Förderinstitutionen bewertet und in der Regel in gemeinsamen Vergabesitzungen entschieden. Der DPFF bietet so eine effektive Unterstützung für innovative Ko-Produktionen, die deutsch-polnische Filmkultur nachhaltig bereichern.

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