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Zuschuss

Deutsche Fernsehlotterie Stiftung: Förderung

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert gemeinnützige Projekte im Sozialbereich mit den Schwerpunkten Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege, Bürgerschaftliches Engagement, Hilfe für Geflüchtete sowie Inklusion. Projektförderungen (Personal-, Honorar-, Sachkosten) laufen bis zu 3 Jahre, investive Förderungen (Baumaßnahmen, Erstausstattung) bis zu 5 Jahre. Anträge sind pro Jahr in zwei Fristen (Mai/Juni & November/Dezember) einzureichen.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.11. - 18.12.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Keine Obergrenze für Projektförderung; bis zu 300.000 € für investive Förderung
Förderquote: bis zu 100 % (Projektförderung), bis zu 33 % bei Baumaßnahmen bzw. bis zu 50 % bei Erstausstattung
Projektstart ab: 01.06.2026
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie unterstützt und finanziert gemeinnützige Organisationen, die mit ihren Vorhaben das Leben benachteiligter Menschen verbessern. Gefördert werden Projekte, die einen klaren Bedarf adressieren, eine solide Finanzierung einschließlich Eigenanteil aufweisen und in den Satzungszwecken (Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege, Bürgerschaftliches Engagement, Hilfe für Geflüchtete, Inklusion, Mildtätige Zwecke) liegen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Honorar
  • Sachkosten
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Baumaßnahmen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personal- und Betriebskosten
  • Nachträgliche Kosten
  • Ersatzbeschaffung
  • Schuldenausgleich
  • öffentliche Mittel

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aktueller Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit)
  • Satzungszweck stimmt mit Stiftungssatzung überein
  • Verpflichtender Eigenanteil (10–20 %)
  • Keine vor Beginn gestarteten Projekte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktueller Freistellungsbescheid
  2. Handels-/Vereinsregisterauszug
  3. Projektbeschreibung
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Aktuelle Satzung
  6. Stellungnahme der Kommune

Bewertungskriterien

  • Nachgewiesener Bedarf der Zielgruppe
  • Wirkungsnachweis und Konzeptqualität
  • Eigenmittelquote
  • Satzungssynchronität

Beschreibung

Die Stiftung der Deutschen Fernsehlotterie unterstützt gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland bei der Umsetzung sozialer Projekte mit den Schwerpunkten Jugend- und Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege, bürgerschaftliches Engagement, Integration von Geflüchteten sowie Inklusion. Gefördert werden Vorhaben, die das Leben benachteiligter Menschen nachhaltig verbessern und einen klar dokumentierten Bedarf adressieren. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs und vergleichbare Sozialunternehmen mit aktuellem Freistellungsbescheid und inhaltlich übereinstimmendem Satzungszweck. Die Finanzierung erfolgt durch projektbezogene Zuschüsse für Personal-, Honorar- und Sachkosten (Laufzeit bis 36 Monate) sowie investive Mittel für Baumaßnahmen und Erstausstattung (Laufzeit bis 60 Monate). Für Projektförderungen sind bis zu 100 % der Kosten abgedeckt, bei investiven Maßnahmen bis zu 33 % (Baumaßnahmen) bzw. 50 % (Erstausstattung), maximal jedoch 300.000 € pro Vorhaben. Ein Eigenanteil von 10–20 % ist verpflichtend nachzuweisen.

Bewerbungen können jeweils in den Fristen Mai/Juni und November/Dezember online über das Förderportal eingereicht werden; der nächste Call endet am 18.12.2025, Projektstarts sind ab dem 01.06.2026 möglich. Zur Vollständigkeit zählen neben Freistellungsbescheid, Registerauszug und Satzung eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Stellungnahme der zuständigen Kommune. Wesentliche Bewertungskriterien sind der nachgewiesene Bedarf der Zielgruppe, die Konzept- und Wirkungsqualität, die Eigenmittelquote und die Satzungssynchronität. Geförderte Organisationen profitieren zudem von beratender Begleitung vom Konzept bis zum Verwendungsnachweis, um Wirkung und Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen.

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