Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen
Förderung dezentraler Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt aus Landesmitteln und aus Mitteln des Ausgleichsabgabeaufkommens Investitionen zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb
- Schaffung
- Erweiterung
- Umbau
- Modernisierung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung in Trägerschaft freier Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, anderer gemeinnütziger Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder kommunaler Gebietskörperschaften
- Nachweis der Notwendigkeit des Vorhabens
- Zustimmung des Standortkreises zur Bedarfsdeckung
- Eigenmittelanteil von mindestens 10 %, bei Modernisierung und Ersatzneubauten 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Baumaßnahmen und 10 Jahren bei Vorhaben in Mietobjekten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsnachweis
- Nachweis über Eigenmittel
Beschreibung
In Baden-Württemberg stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales eine investive Förderung bereit, um dezentrale, bedarfsgerechte und inklusive Wohn-, Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. Ziel dieser Landesinitiative ist die Schaffung einer wohnortnahen Infrastruktur unter Nutzung von Mitteln des Ausgleichsabgabeaufkommens zur barrierearmen Modernisierung, zum Umbau sowie zum Neubau kleinerer Wohngruppen mit bis zu 24 Plätzen und zur Erweiterung innovativer Tagesbetreuungs- oder Werkstattstrukturen. Durch Zuschüsse für Erwerb, Erweiterung, Ersatzneubau und Modernisierung werden qualitativ hochwertige, gemeindeintegrierte Lösungen gefördert, die den Bedürfnissen von Teilnehmer:innen optimale Teilhabechancen eröffnen.
Antragsberechtigt sind Träger:innen der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, weiterer gemeinnütziger Träger, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie kommunaler Gebietskörperschaften, die ihre Eigenmittel von 10 Prozent beziehungsweise bei Modernisierung und Ersatzneubauten 15 Prozent einbringen. Voraussetzung ist der Nachweis der Notwendigkeit, die Zustimmung des jeweiligen Standortkreises sowie eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren bei Baumaßnahmen (10 Jahre bei Mietobjekten). Förderfähige Ausgaben umfassen den Erwerb, Umbau, die Modernisierung, Erweiterung, Schaffung und in Ausnahmefällen den Ersatzneubau. Der Antrag auf Zuschuss kann jederzeit beim Referat 21 des Kommunalverbands für Jugend und Soziales gestellt werden, jedoch stets vor Beginn der Maßnahme. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen flexible Projektplanungen und professionelle Beratung während des gesamten Verfahrens bis zum Verwendungsnachweis.
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