Zuschuss

Digitalbonus Bayern

Zuschuss für die Digitalisierung und IT-Sicherheit kleiner Unternehmen in Bayern. Laufzeit bis 31.12.2027, Anträge monatlich kontingentiert.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen (KMU)
Fördersumme: maximal EUR 50.000
Förderquote: 50%

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in IKT-Hardware, IKT-Software, Migration und Portierung von IT-Systemen sowie bei der Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Förderfähige Ausgaben

  • IKT-Hardware
  • IKT-Software
  • Migration und Portierung von IT-Systemen
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Standard-Webseiten oder -Webshops
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen
  • Standard-Software (Bürosoftware, Betriebssysteme)
  • Standard-Hardware (PCs, Laptops, Tablets, Smartphones)
  • IKT-Lösungen für andere Unternehmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Bayern
  • KMU gemäß EU-Definition
  • Umsetzung der Maßnahme erst nach Bestätigung des elektronischen Antrags
  • Maßnahme noch nicht begonnen zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Ausgeschlossen: Freie Berufe, Krankenhäuser, Verarbeitende Landwirtschaft, insolvente Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antragsformular
  2. Unterschriebener Antrag

Beschreibung

Der Digitalbonus Bayern gewährt kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bayern einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen in digitale Technologien und IT-Sicherheit. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung und Implementierung von IKT-Hardware und -Software, die Migration sowie Portierung bestehender IT-Systeme und die Einführung beziehungsweise Optimierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen. Mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027 unterstützt das Programm insbesondere Vorhaben mit echtem Mehrwert für die digitale Transformation und stärkt damit die Innovationskraft bayerischer Betriebe. Durch die Ausrichtung auf KMU gemäß EU-Definition wird gezielt dort angesetzt, wo Zeit- und Ressourcenengpässe die Umsetzung digitaler Projekte erschweren.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, maximal jedoch EUR 50.000. Ein Mindestvolumen der förderfähigen Investitionen von EUR 4.000 gilt pro Antrag. Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, Standard-Webseiten oder -Webshops sowie herkömmliche Bürosoftware und Standard-Hardware sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt vor der Maßnahmebestätigung noch nicht begonnen wurde und der Antrag elektronisch über das hierfür vorgesehene Online-Formular eingereicht wird. Monatlich wird ein begrenztes Kontingent freigegeben, sodass Anträge zeitnah platziert werden sollten. Die Einreichung erfolgt bis spätestens 31. Dezember 2027, ergänzt durch den unterschriebenen Antragsnachweis im Anschluss an die elektronische Bestätigung.

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