Zuschuss

Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023

Förderprogramm für Kommunen in Sachsen zur Unterstützung des Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten, das einen Zuschuss gewährt.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.08. - 30.06.2026
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel ist die Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen und der Ausstattung touristisch relevanter, öffentlicher Bereiche mit Hot-Spots/WLAN. Der Freistaat Sachsen unterstützt dies zusätzlich zur Bundesförderung aus der Gigabit-RL 2.0.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungsleistungen
  • Ausgaben für Breitbandanschluss
  • Anschaffung von Hardware
  • Anschaffung von Software
  • Installationskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften im Projektgebiet (z.B. Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände)
  • Nachweis eines vorläufigen Fördermittelbescheides nach der Gigabit-RL 2.0
  • Mittel dürfen nicht andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten ersetzen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis des vorläufigen Fördermittelbescheides
  3. Finanzierungsplan

Beschreibung

Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023 ist ein innovatives Förderprogramm, das öffentliche Einrichtungen im Freistaat Sachsen unterstützt und an der Spitze der digitalen Infrastrukturentwicklung steht. Dieses Förderinstrument richtet sich insbesondere an Gebietskörperschaften wie Kommunen, Landkreise und kommunale Zweckverbände, die in unterversorgten Regionen den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen vorantreiben möchten. Durch ergänzende Zuschüsse zu den Bundesmitteln der Gigabit-RL 2.0 wird der Ausbau moderner Datenanbindungen gefördert und zugleich der Zugang zu öffentlichem WLAN in touristisch relevanten Bereichen verbessert.

Die Initiative zielt darauf ab, die digitale Transformation in Sachsen nachhaltig voranzubringen, indem sie den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen ermöglicht und den öffentlichen Raum mit modernen Hot-Spots ausstattet. Förderfähig sind diverse Investitionsausgaben wie Beratungsleistungen, Anschaffung von Hardware und Software, Installationskosten sowie Maßnahmen zur Überbrückung von Wirtschaftlichkeitslücken und Entwicklung von Betreibermodellen. Neben der technischen Aufrüstung wird auch die Erhöhung der digitalen Attraktivität des öffentlichen Raumes in den Fokus gerückt, was insbesondere touristisch relevante Regionen nachhaltig stärkt.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und erstreckt sich auf 100 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen im Projektgebiet, wobei ein vorläufiger Fördermittelbescheid nach der Gigabit-RL 2.0 sowie ein detaillierter Finanzierungsplan vorgelegt werden müssen. Die Mittel aus diesem Programm sind ausdrücklich als zusätzliche Unterstützung zu verstehen und sollen nicht bestehende öffentliche Finanzierungsangebote ersetzen. Das Programm ist von 22.08.2023 bis zum 30.06.2026 gültig und bietet somit langfristige Fördermöglichkeiten, die Kommunen und andere öffentliche Träger bei der Realisierung zukunftsweisender Digitalisierungsprojekte wirkungsvoll unterstützen.

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