Digitale und Schlüsseltechnologien
Förderung für transformationsorientierte FTI-Projekte im Bereich Digitale und Schlüsseltechnologien in Wien. Antragszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Fokus steht eine transformationsorientierte Forschung, Technologie und Innovationsförderung (FTI) im Themenbereich Digitale und Schlüsseltechnologien, die gesellschaftliche Herausforderungen adressiert. Gefördert werden innovative Technologie-, Produkt-, Prozess- und Systementwicklungen sowie Demonstrationsprojekte zur Umsetzung von Transformationslösungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Zusätzlich wird der Kompetenz- und Kapazitätsaufbau inklusive Qualifizierung und Gleichstellung im FTI-Bereich gestärkt.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Berechtigt sind natürliche oder juristische Personen bzw. Personengesellschaften außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung.
- Beihilfeempfangende müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben.
- Bei Konsortialvorhaben muss mindestens ein Partner eine Niederlassung in Österreich haben und der Nutzen der ausländischen Partner für das Konsortium bzw. Österreich dargestellt sein.
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind aufgrund mangelnder Rechtsfähigkeit nicht antragslegitimiert.
- Finanzielle Absicherung des Projekts ist durch einen Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan nachzuweisen.
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Beschreibung
Die Förderinitiative „Digitale und Schlüsseltechnologien“ in Wien richtet den Blick auf transformationsorientierte FTI-Projekte, die drängende gesellschaftliche Herausforderungen adressieren. Im Mittelpunkt stehen innovative Technologie-, Produkt-, Prozess- und Systementwicklungen ebenso wie Demonstrationsvorhaben, die den Einsatz digitaler Schlüsseltechnologien in Wirtschaft und Gesellschaft vorantreiben. Ergänzend wird der Kompetenz- und Kapazitätsaufbau gestärkt, indem Qualifizierungsmaßnahmen, Nachwuchsförderung sowie Diversität und Gleichstellung im FTI-Bereich verankert werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist mit einem Gesamtvolumen von 198 Mio. Euro unterlegt. Sie unterstützt Vorhaben, die zur europäischen Technologiesouveränität beitragen, KI-Ökosysteme entwickeln, Halbleiter-Innovationen voranbringen oder Lösungen für den demographischen Wandel, Klimaschutz und gesellschaftliche Resilienz bieten. Ziel ist es, die grüne und digitale Transformation spezifischer Branchen nachhaltig zu beschleunigen und die internationale Vernetzung österreichischer FTI-Akteur:innen zu stärken.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen außerhalb der Bundesverwaltung, Existenzgründer:innen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie öffentliche und private Stellen mit Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Österreich. Konsortialvorhaben mit ausländischen Partner:innen sind möglich, sofern der Nutzen für den heimischen Wirtschafts- und Forschungsstandort dargelegt wird. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein schlüssiger Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan, der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Insolvenzfreiheit der Antragstellenden nachweist. Die Einreichung ist im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 möglich. Damit bietet das Programm eine zukunftsweisende Gelegenheit, innovative Forschungsergebnisse praxisnah zu demonstrieren und den Technologiestandort Österreich nachhaltig zu stärken.
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