Digitalisierung und Arbeit 4.0: Den Fortschritt fördern
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 für kleine und mittelständische Unternehmen im Land Bremen: bis zu 50 % der Kosten, maximal 5.000 € pro Projekt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung externer Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung und Einführung von Digitalisierungs- und Arbeit 4.0-Strategien sowie zur Initiierung von Prototypen- und Testvorhaben kleiner und mittelständischer Unternehmen im Land Bremen.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Land Bremen
- Kleine und mittelständische Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) fördert mit dem Programm Digitalisierung und Arbeit 4.0 kleine und mittelständische Unternehmen im Land Bremen bei der Entwicklung und Umsetzung moderner Digitalisierungsstrategien. Ziel ist die Unterstützung externer Beratungsdienstleistungen zur Analyse des Digitalisierungsbedarfs, zur Konzeption innovativer Industrie 4.0-Anwendungen sowie zur Initiierung von Prototypen- und Testvorhaben. Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Land Bremen, die ihre Arbeitsprozesse, IT-Sicherheit, Big-Data-Anwendungen oder Cloud-Services optimieren möchten. Die kontinuierlich laufende Antragstellung ermöglicht eine projektbezogene Planung ohne feste Fristen und bietet eine flexible Einstiegsmöglichkeit in die digitale Transformation.
Gefördert wird ein Zuschuss von bis zu 50 % der externen Beratungskosten, maximal 5.000 € je Projekt. Förderfähig sind ausschließlich Aufwendungen für externe Beratungsleistungen zu Digitalisierung und Arbeit 4.0. Eine Kombination mehrerer Dienstleister:innen innerhalb eines Vorhabens ist möglich, um Kompetenzen passgenau zu bündeln. Vor der Förderbewilligung ist ein formloser Antrag mit Antragformular sowie der spätere Verwendungsnachweis einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Unternehmen profitieren so von einer finanziellen Entlastung bei der Integration neuer digitaler Geschäftsmodelle, der Anpassung von Arbeitsabläufen und der Realisierung erster prototypischer Anwendungen.
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