Direktzuschuss Heizung, Warmwasser, Strom aus erneuerbarer Energie
Direktzuschuss des Landes Salzburg für die Errichtung von Biomasse-Heizungsanlagen, thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Heizungs-Checks in Privatgebäuden. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Umstellung privater Wohngebäude auf erneuerbare Energiequellen durch Zuschüsse zur Errichtung von Pellets-, Hackgut- und Scheitholzkesseln, Biomasse-Nahwärmeanschlüssen, thermischen Solaranlagen/Photovoltaikanlagen, Wärmepumpenanlagen sowie zur Effizienzsteigerung mittels HeizungsCheck.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung von Pellets-Zentralheizungen
- Errichtung von Hackgut-Zentralheizungen
- Errichtung von Scheitholzkessel-Zentralheizungen
- Anschlüsse an Biomasse-Fernwärme
- Installation von Photovoltaikanlagen
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien
- Antragstellung muss vor Errichtung der Anlage erfolgen
- Errichtung der Anlage erst nach Erhalt der vorläufigen Förderzusicherung
- Vollständige Einhaltung der Detailvoraussetzungen der Einzelmaßnahmen gemäß Richtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Planungsunterlagen durch befugtes Unternehmen
- gegebenenfalls Energieausweis
- Protokoll der Heizungsinspektion
- gegebenenfalls Entsorgungsnachweis bestehender Heizkessel bzw. Tanks
- erforderliche behördliche Genehmigungs- und Bewilligungsbescheide
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg unterstützt die Landesregierung mit dem Direktzuschuss Heizung, Warmwasser, Strom aus erneuerbarer Energie die Umrüstung privat genutzter Wohngebäude auf erneuerbare Energiequellen. Laufende Anträge sind jederzeit möglich. Gefördert wird die Errichtung und der Ausbau von Biomasse-Heizungsanlagen wie Pellet-, Hackgut- und Scheitholzkesseln, der Anschluss an Biomasse-Nah- und Fernwärmesysteme sowie die Installation thermischer Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und moderner Wärmepumpenanlagen. Ergänzend können im Rahmen eines HeizungsChecks Effizienzmaßnahmen wie Pumpentausch oder Rohrdämmung gefördert werden. Der nicht rückzahlbare Zuschuss orientiert sich an den Detailvoraussetzungen jeder Einzelmaßnahme und wird individuell berechnet. Er leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050 und zielt auf eine Reduktion fossiler Energieträger sowie eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Bewohner:innen privater Wohnhäuser in Salzburg. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Antragstellung vor Errichtung der Anlage sowie der Nachweis der vollständigen Einhaltung aller Förderrichtlinien. Die Errichtung darf erst nach Erhalt der vorläufigen Förderzusage beginnen. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem die Neuerrichtung von Pellet-, Hackgut- oder Scheitholz-Zentralheizungen, den Ausbau von Biomasse-Fernwärmeanschlüssen, die Installation von thermischen Solar- und Photovoltaikanlagen sowie von Wärmepumpenanlagen und Maßnahmen aus dem HeizungsCheck. Für den Antrag sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, Planungsunterlagen eines befugten Unternehmens, Protokoll der Heizungsinspektion, gegebenenfalls Energieausweis und Entsorgungsnachweis sowie alle behördlichen Genehmigungsbescheide vorzulegen. Die Förderaktion ist seit dem 17.04.2013 unbefristet gültig.
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