Diversität: Vereinsjubiläen
Anlässlich von Vereinsjubiläen können Villacher Kultur- und Diversitätsvereine für ihr 10., 25., 50., 75., 100. und weitere 25-jähriges Jubiläum Subventionen beantragen. Gültig seit 15.03.2022, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendung anlässlich von Vereinsjubiläen von Kultur- und Diversitätsvereinen in Villach zur Förderung der Vereinsarbeit, orientiert an Mitgliederzahl, Wirkungsgrad und künstlerischer Qualität.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähigkeit
- Eintragung ins Vereinsregister und ZVR-Nummer
- Bei juristischen Personen Eintragung ins Firmenbuch und aktueller Firmenbuchauszug nicht älter als 3 Monate
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Subvention Frauen
- Antragsformular Subvention Integration
- Antragsformular Subvention Jugend
Bewertungskriterien
- Mitgliederanzahl
- Wirkungsgrad
- Qualität der künstlerischen Leistung
Beschreibung
Die städtische Förderinitiative „Diversität: Vereinsjubiläen“ unterstützt in Kärnten ansässige Kultur- und Diversitätsvereine in Villach bei ihren bedeutenden Jubiläumsfeierlichkeiten. Anlässlich des 10., 25., 50., 75., 100. beziehungsweise jedes weiteren 25-jährigen Vereinsbestehens werden finanzielle Zuschüsse gewährt, um die Vereinsarbeit, kulturelle Programme und Diversitätsaktivitäten im öffentlichen Raum gebührend zu präsentieren. Die Zuwendungen richten sich nach der Anzahl der Mitglieder:innen, dem Wirkungskreis und der künstlerischen Qualität der geplanten Veranstaltungen. Seit dem Inkrafttreten am 15.03.2022 bestehen fortlaufende Fördermöglichkeiten ohne Befristung, sodass Vereinssektionen ihr Jubiläum flexibel nach eigenem Zeitplan planen und ressourcenschonend umsetzen können.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Rechtsfähigkeit des Vereins, nachgewiesen durch Eintragung ins Vereinsregister mit ZVR-Nummer beziehungsweise – bei juristischen Personen – Eintragung ins Firmenbuch inklusive einem aktuellen Firmenbuchauszug (nicht älter als drei Monate). Bei der Auswahl werden insbesondere die Mitglieder:innenzahl, der Wirkungsgrad sowie die Qualität der künstlerischen Leistung herangezogen. Als förderfähige Interessensvertretung gelten rechtlich eingetragene Vereine mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Villach, die ihr Jubiläum und damit verbundene kulturelle bzw. diversitätsbezogene Projekte würdigen möchten. Die digitale Antragstellung erfolgt jederzeit mithilfe der spezialisierten Antragsformulare für die Bereiche Frauen, Integration und Jugend. Nach Förderzusage ist ein fristgerechter Verwendungsnachweis zu erbringen, um die Mittelverwendung transparent zu dokumentieren. Diese Subvention bietet Vereinen eine attraktive Möglichkeit, ihre langjährige Tradition zu feiern und das Engagement für Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt nachhaltig zu stärken.
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