Dorferneuerung
Förderung der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung für Ortsgemeinden und private Bausubstanz zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und Teil der ländlichen Strukturpolitik mit dem Ziel, die Lebens‐ und Arbeitsbedingungen in den Dörfern zu verbessern. Sie unterstützt die Innenentwicklung von Ortsgemeinden, fördert die aktive Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung künftiger Leitbilder und finanziert strukturelle Maßnahmen sowie die Sanierung und Umnutzung privater Bausubstanz im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierung und Umnutzung privater Bausubstanz
- Dorferneuerungsplanung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz
- Eigentum privater Bausubstanz in ländlichen Räumen
Beschreibung
Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz fördert als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe die zukunftsfähige Entwicklung ländlicher Gemeinden. Ziel ist die Stärkung der Innenentwicklung von Ortsgemeinden, um lebenswerte und wirtschaftlich attraktive Dorfkerne zu gestalten. Unter aktiver Einbindung von Bürger:innen werden Leitbilder entwickelt, die demografischen Wandel und Nachhaltigkeitsanforderungen berücksichtigen. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt dabei finanzielle Aufwendungen für die umfassende Planung von Erneuerungsmaßnahmen ebenso wie die Modernisierung und Umnutzung privater Bausubstanz. Als Teil der ländlichen Strukturpolitik trägt das Programm dazu bei, Arbeits- und Wohnbedingungen in der Landwirtschaft und im regionalen Gewerbe zu verbessern und die Daseinsvorsorge zu sichern.
Förderberechtigt sind alle Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sowie Eigentümer:innen privater Gebäude in ländlichen Räumen. Zuschüsse können laufend beantragt werden und decken insbesondere Ausgaben für die Dorferneuerungsplanung und die Sanierung beziehungsweise Umnutzung privater Bausubstanz ab. Die Mittel werden aus der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung” (VV-Dorf) bereitgestellt und stehen sowohl öffentlichen Einrichtungen als auch Privatpersonen offen. Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, strukturelle Projekte umzusetzen, die Dorfkerne stärken und einen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung leisten. Ortsgemeinden und Bürger:innen erhalten damit eine nachhaltige Grundlage für die Gestaltung attraktiver Lebens- und Arbeitsräume im ländlichen Raum.
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