Zuschuss

Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Zuschüsse für Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlichen Gemeinden Bayerns zur Verbesserung von Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnissen.

Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Bayern
Förderquote: 50%

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse nachhaltig zu verbessern, die regionale Wertschöpfung zu steigern und demografischen sowie klimatischen Herausforderungen zu begegnen.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitungs-, Planungs- und Beratungskosten
  • Gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen
  • Private Baumaßnahmen und Modernisierungen
  • Bodenordnung und Erschließung im Altortbereich
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von unter 25.000 EUR
  • Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von unter 1.000 EUR
  • Investitionen von Kleinstunternehmen mit einer Investitionssumme unter 10.000 EUR

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch das Amt für Ländliche Entwicklung
  • In der Regel Anordnung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Ein beteiligter Gemeindeteil soll nicht mehr als 2.000 Einwohner haben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostengliederung oder Kostenvoranschläge
  3. Verwendungsnachweis
  4. Planungsunterlagen (z. B. Bauantrag)
  5. De-minimis-Erklärung (bei Kleinstunternehmen)
  6. Stellungnahme zur Verfahrensfreiheit
  7. Baugenehmigung

Bewertungskriterien

  • Finanzkraft der Gemeinde
  • Demographische Lage
  • Interkommunale Zusammenarbeit
  • Energiesparende Maßnahmen

Beschreibung

Das bayerische Förderprogramm Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) unterstützt als Zuschuss Maßnahmen in ländlich strukturierten Gemeinden Bayerns mit bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse, die Stärkung der regionalen Wertschöpfung sowie die Bewältigung demografischer und klimatischer Herausforderungen. Gefördert werden Vorbereitungs-, Planungs- und Beratungskosten, gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen wie Dorf- und Freiflächen oder Nahwärmenetze sowie private Modernisierungen und Neubauten im Altortbereich. Auch der Erwerb und die Verwertung von Gebäuden, Bodenordnung, Moderationen und Öffentlichkeitsarbeit zählen zu den förderfähigen Ausgaben. Nicht zugänglich ist das Programm bei Einzelmaßnahmen unter 1 000 Euro, Gesamtvorhaben unter 25 000 Euro oder Investitionen von Kleinstunternehmen unter 10 000 Euro.

Bewerben können sich Teilnehmer:innengemeinschaften, natürliche und juristische Personen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden und Verbände in Orten mit bis zu 2 000 Einwohner:innen nach Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm. Häufig ist ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder eine alternative Verfahrensfestlegung erforderlich. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen. Zu den Unterlagen gehören Projektbeschreibung, Kostengliederung/Kostenvoranschläge, Verwendungsnachweis, Planungsunterlagen (z. B. Bauantrag), De-minimis-Erklärung, Stellungnahme zur Verfahrensfreiheit und Baugenehmigung. Gemeinden mit besonderer Finanzschwäche, negativem demografischem Trend, interkommunaler Zusammenarbeit oder energiesparenden Vorhaben können höhere Fördersätze erhalten. Durch die enge Kooperation von Bürger:innen, Expert:innen und Verwaltung wird die lebendige Entwicklung des Dorfes langfristig gesichert.

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