Zuschuss

Dorit & Alexander Otto Stiftung: Allgemeine Förderung

Allgemeine Projekt- und Strukturförderung der Dorit & Alexander Otto Stiftung für gemeinnützige Vereine, Initiativen, Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen; Anträge laufend möglich.

Bildung Gesundheit Kultur Soziales Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Religion & Kirche, Sozialwesen sowie Wissenschaft & Forschung durch Anschubfinanzierung, Umsetzung und Anschlussfinanzierung sowie Strukturförderung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Projektförderung

Beschreibung

Die Dorit & Alexander Otto Stiftung bietet eine kontinuierliche Allgemeine Förderung für gemeinnützige Vereine, Initiativen, Kultureinrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Hamburg. Zuwendungen werden in Form von Sachkostenerstattungen und Personalkostenerstattungen vergeben, um Projekte in den Themenfeldern Bildung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Religion & Kirche, Sozialwesen sowie Wissenschaft & Forschung zu initiieren, umzusetzen oder langfristig zu etablieren. Sowohl Anschubfinanzierungen in der Ideen- und Konzeptphase als auch Anschlussfinanzierungen und dauerhafte Strukturförderung gehören zum Leistungsspektrum. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Organisationen, die ihre Strukturen ausbauen, innovative Ansätze testen oder bestehende Angebote professionell weiterentwickeln möchten.

Die Antragstellung erfolgt standardisiert und kann jederzeit eingereicht werden, da keine festen Fristen bestehen. Als Grundlage dient der Antrag auf Projektförderung, der auf der Website der Stiftung heruntergeladen und ausgefüllt werden muss. Ergänzend sind Nachweise zur Gemeinnützigkeit und eine Projektbeschreibung einzureichen. Die Vergabeentscheidungen erfolgen nach Prüfung des Förderanliegens sowie der Einhaltung der Förderrichtlinien. Ansprechpartner:innen erhalten detaillierte Informationen zur Förderhöhe und zu formalen Bedingungen direkt bei der Stiftung. Diese setzt sich dafür ein, lokale Initiativen nachhaltig zu stärken und innovative Projekte wirkungsvoll zu begleiten.

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