Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und zur lokalen Agenda 21
Innovations- und Förderprogramm des Landes Tirol für den ländlichen Raum zur nachhaltigen Entwicklung durch Dorferneuerungsmaßnahmen und Umsetzung der lokalen Agenda 21. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden, der Landesbeirat tagt mind. vier Mal jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm fördert die nachhaltige Entwicklung in Tiroler Gemeinden des ländlichen Raums durch die Durchführung von Schlüsselprojekten in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie und Öffentlichkeitsarbeit und übernimmt seit 2009 die Leitstelle für die lokale Agenda 21.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung muss vor Baubeginn bzw. vor Projektbeginn bei der Förderstelle eingelangt sein
- Beschluss im Landesbeirat für Dorferneuerung
- Der Landesbeirat ist das überwachende und entscheidende Organ für alle Maßnahmen der Dorferneuerung und der Lokalen Agenda 21
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Detaillierter Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan (weitere Förderungen)
- (digitales) Bildmaterial
- Pläne, Skizzen
- Vorsteuerabzugsberechtigt ja/nein
- Verpflichtungserklärung (im Falle einer positiven Förderzusage)
Beschreibung
In Tirol steht ein innovatives Förderprogramm bereit, das gezielt öffentliche Einrichtungen im ländlichen Raum bei der nachhaltigen Entwicklung ihrer Gemeinden unterstützt. Durch die Finanzierung von Schlüsselprojekten in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie und Öffentlichkeitsarbeit sollen dauerhafte Impulse gesetzt werden. Seit 2009 fungiert die verantwortliche Abteilung Bodenordnung als Leitstelle für die lokale Agenda 21 und koordiniert laufende Prozesse ebenso wie neue Initiativen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist dauerhaft verfügbar – Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden, während der Landesbeirat für Dorferneuerung mindestens viermal jährlich sowie bei Bedarf tagt.
Adressaten sind Gemeindebürger:innen und Kommunalvertretungen, die gemeinsame Dorferneuerungsmaßnahmen oder Vorhaben der lokalen Agenda 21 planen möchten. Voraussetzung ist ein vor Baubeginn eingegangener Antrag und ein positiver Beschluss des Landesbeirats. Zur Antragseinreichung gehören eine detaillierte Projektbeschreibung, ein umfassender Kostenvoranschlag, ein Finanzierungsplan zu weiteren Zuschüssen, digitales Bildmaterial, Pläne und Skizzen sowie Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung. Im Falle einer Zusage ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die unabhängige Entscheidungsinstanz überwacht sowohl die fachliche Umsetzung als auch die Einhaltung der Richtlinien, um eine effiziente und zukunftsorientierte Entwicklung ländlicher Tiroler Gemeinden sicherzustellen.
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