E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Bundesweite Förderung gewerblicher E-Lastenfahrräder und Lastenanhänger: 25 % Zuschuss bis max. 3.500 € pro Rad. Anträge können jederzeit vom 01.10.2024 bis 30.06.2027 gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Anschaffung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern zur Reduzierung von Feinstaub-, Stickoxid- und Lärmemissionen und zur Stärkung des fahrradgebundenen Lastenverkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leasing oder Mietkauf
- Anschaffung von gebrauchten oder nachgerüsteten E-Lastenfahrrädern
- Förderung von E-Lastenfahrrädern für private Einsatzzwecke oder Sharing
- E-Lastenfahrräder für Personentransport oder als Verkaufs-/Informationsstände
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und Tätigkeit (auch Freiberufler)
- Kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Unverbindliches Angebot
- Projektbeschreibung zum Einsatzzweck
- Nachweis über Gewerbe- oder freiberufliche Tätigkeit
Beschreibung
Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert bundesweit die gewerbliche Anschaffung von fabrikneuen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Ziel dieses nicht rückzahlbaren Zuschusses ist die Reduzierung von Feinstaub-, Stickoxid- und Lärmemissionen sowie die Stärkung des fahrradgebundenen Lastenverkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor. Antragsteller:innen können private Unternehmen jeglicher Rechtsform (einschließlich Genossenschaften und freiberuflich Tätige), kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen) sein. Förderfähig sind nur Neufahrzeuge, die unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten, mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad transportieren und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen. Projektbeginn und Antragseinreichung sind im Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027 jederzeit möglich.
Gefördert werden 25 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 3.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. -anhänger. Nicht förderfähig sind beispielsweise Leasing, gebrauchte oder nachgerüstete Fahrzeuge, private Einsatzzwecke, Sharing-Modelle, Personentransportfahrzeuge, Verkaufs- oder Informationsstände. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, ein unverbindliches Angebot, eine Projektbeschreibung mit angegebenem Einsatzzweck sowie der Nachweis über die gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit einzureichen. Die Durchführung des Förderverfahrens erfolgt elektronisch über das BAFA-Antragsportal, das über die Internetseite der NKI erreichbar ist. Interessierte Unternehmen und Einrichtungen erhalten so eine unkomplizierte Unterstützung bei der Umstellung auf klimaschonende Logistiklösungen und tragen aktiv zum kommunalen Umweltschutz bei.
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