Zuschuss

E2-Förderung von Einzelprojekten aus dem Bereich Laienmusik

Der Freistaat Bayern fördert Einzelprojekte aus dem Bereich Laien- oder Amateurmusik mit bayernweiter Bedeutung. Anträge sind jährlich online bis zum 1. Oktober für das Folgejahr einzureichen.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Höchstförderbetrag 1.000.000 €
Förderquote: bis zu 30 %

Förderziel

Förderung besonderer Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger aus dem Bereich Laienmusik, sofern diesen Vorhaben bayernweite Bedeutung zukommt. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Vorhaben in München und Nürnberg. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Region das Vorhaben durchgeführt wird. Bei länderübergreifenden Vorhaben ist die Bezirksregierung am Sitz des Antragstellers zuständig.

Förderfähige Ausgaben

  • Abgegrenzte Projektkosten ohne laufende Personal- oder Geschäftskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Personal- oder Geschäftskosten
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 10.000 €
  • Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Mitteln ausgeschlossen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bayernweite Bedeutung des Projekts
  • Nichtstaatliche und nichtkommerzielle Träger
  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
  • Vorhaben nicht in München und Nürnberg
  • Projekt noch nicht begonnen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ort und Zeitraum der Veranstaltung(en)
  2. Beteiligte Künstler/zu präsentierende Werke
  3. Begründung der bayernweiten Bedeutung

Bewertungskriterien

  • Inhaltliche Qualität des Projekts
  • Bayernweite Bedeutung

Beschreibung

Der Kulturfonds Bayern unterstützt herausragende Einzelprojekte im Bereich der Laien- und Amateurmusik, die in ganz Bayern – mit Ausnahme von München und Nürnberg – bayernweite Strahlkraft entfalten. Gefördert werden nichtstaatliche und nichtkommerzielle Träger:innen wie gemeinnützige Vereine, Interessenverbände, Kommunen oder Privatpersonen, deren Vorhaben innovative Konzerte, Wettbewerbe oder Festivals umfassen. Die Projektkosten müssen mindestens 10.000 € betragen, und es sind ausschließlich abgegrenzte Ausgaben ohne laufende Personal- oder Geschäftskosten förderfähig. Bei einem Fördersatz von bis zu 30 % können Zuwendungen bis maximal 1 Mio. € gewährt werden, sofern die inhaltliche Qualität und die reale Wirkung auf bayerischer Landesebene überzeugen. Mehrfachförderungen aus anderen staatlichen Quellen sind ausgeschlossen, ebenso Projekte, die bereits begonnen wurden.

Die Antragstellung erfolgt jährlich online bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr über die jeweils zuständige Bezirksregierung am Sitz der Projektumsetzung beziehungsweise des Antragstellungsortes. Erforderliche Unterlagen umfassen Angaben zu Ort und Zeitraum der Veranstaltung(en), beteiligten Künstler:innen beziehungsweise präsentierten Werken sowie eine überzeugende Begründung der bayernweiten Bedeutung. Die eingereichten Konzepte werden nach inhaltlicher Qualität geprüft und im Frühjahr durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entschieden. Mit dieser Förderung können besonders ambitionierte Laienmusik-Projekte realisiert werden, die das vielfältige kulturelle Leben Bayerns nachhaltig bereichern.

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