Effiziente und CO₂-arme Abwärmenutzung
Förderung von Investitionen in effiziente und CO₂-arme Abwärmenutzung in Hessen. Einreichungen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zur Vermeidung von CO₂-Emissionen beitragen, z. B. Installationen zur Sammlung der Abwärme, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Transportleitungen und Umwandlungsanlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstückskosten
- Eigenleistungen in Form von Personalkosten
- Sachleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nutzung unvermeidbarer Abwärme
- Prognostizierte CO₂-Reduzierung ≥ 250 g pro Euro Zuwendung
- Mindestförderfähige Kosten 400 000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenskizze
- Antragsformular
- Planungsunterlagen
- Quittierte Rechnungen
Bewertungskriterien
- Klimaschutzwirkung
- CO₂-Einsparung je Euro Zuwendung
- Beitrag zur Energieeffizienz
Beschreibung
Das Programm »Effiziente und CO₂-arme Abwärmenutzung« des Landes Hessen unterstützt Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften bei Investitionen, die unvermeidbare Abwärme verwerten und CO₂-Emissionen nachhaltig reduzieren. Gefördert werden etwa Installationen zur Sammlung von Abwärme, Wärmetauscher, Wärmepumpen, Transportleitungen sowie Anlagen zur Umwandlung in Strom. Ziel ist ein grüner, CO₂-armer Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Eine hohe Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen, effiziente Dämmung von Leitungen und niedrige Vorlauftemperaturen gewährleisten dabei eine maximale Klimaschutzwirkung. Die prognostizierte CO₂-Reduktion muss mindestens 250 g pro Euro Zuwendung erreichen. Vorhaben mit weniger als 400.000 € förderfähigen Kosten sind ausgeschlossen.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss deckt 40 % bis 65 % der nach EU-Beihilfe-VO freigestellten förderfähigen Ausgaben (Sach- und Gemeinkosten). Anträge können fortlaufend über das digitale Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden. Die fachliche Begleitung erfolgt durch die HA Hessen Agentur, die Vorhabensskizze und Vorhabenbeschreibung bewertet sowie ein Beratungsgremium hinzuzieht. Nach technischer und formaler Prüfung entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen verfügbarer Mittel. Einreichungen sind jederzeit möglich; Mittelabrufe erfolgen nach Nachweis bereits geleisteter Ausgaben. Im Förderbescheid ist eine zweijährige Zweckbindung für investive Maßnahmen festzulegen. Zur Transparenz werden Projektangaben, Förderbeträge und erzielte CO₂-Einsparungen nach EU-Richtlinien öffentlich ausgewiesen. Interessierte erfahren mehr beim Programm »Abwärmenutzung« auf Innovationsförderung Hessen.
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