EFRE 2021–2027: Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität
Förderung nachhaltiger Mobilitätsprojekte in Berlin zur CO₂-Reduktion und Anpassung an den Klimawandel mit Antragsmöglichkeit jederzeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel durch nachhaltige städtische Mobilität in Berlin, einschließlich verkehrsbezogener Strategien, Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, ÖPNV-Ausbau und innovativen Antriebssystemen.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Infrastrukturmaßnahmen (Radverkehrsanlagen, Fahrradparkhäuser, Querungsmöglichkeiten)
- Beschaffung innovativer Antriebssysteme und Fahrzeuge
- Bauliche Optimierung von Umsteigemöglichkeiten
- Planungs- und Beratungskosten zur Projektvorbereitung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort und -umsetzung im Land Berlin
- Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen
- Einhaltung der Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes
- Elektronische Antragstellung bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Nachweis des Beratungsgesprächs mit dem Programmdienstleister
- Elektronischer Antrag
- Förderrichtlinie (PDF)
- Allgemeine Projektauswahlkriterien (PDF)
Bewertungskriterien
- CO₂-Einsparpotenzial
- Innovationsgehalt der Maßnahme
- Beitrag zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes
- Wirtschaftlichkeit und Effizienz
- Barrierefreiheit der Maßnahmen
Beschreibung
EFRE 2021–2027: Förderung einer nachhaltigen städtischen Mobilität unterstützt Projekte in Berlin, die auf die Verringerung von CO₂-Emissionen und die Anpassung an den Klimawandel abzielen. Gefördert werden verkehrsbezogene Strategien ebenso wie Investitionen in Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, barrierefreie Umsteigemöglichkeiten und den Ausbau des ÖPNV. Innovative Antriebssysteme und elektrische Fahrzeuge stehen ebenfalls im Fokus. Unternehmen, Existenzgründer:innen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können kontinuierlich Zuschüsse beantragen, um nachhaltige Mobilitätslösungen zu realisieren. Voraussetzung ist die Umsetzung im Land Berlin, ein nachweislicher Beitrag zur CO₂-Reduktion sowie die Einhaltung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Die Antragstellung erfolgt elektronisch bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Förderfähig sind investive Infrastrukturmaßnahmen wie Radverkehrsanlagen, Fahrradparkhäuser und Querungsmöglichkeiten ebenso wie bauliche Optimierungen an Umsteigepunkten sowie Planungs- und Beratungskosten zur Projektvorbereitung. Bewertungskriterien umfassen das CO₂-Einsparpotenzial, den Innovationsgehalt, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz sowie die Barrierefreiheit der Maßnahmen. Für die Antragseinreichung sind eine Projektskizze, der Nachweis eines Beratungsgesprächs mit dem Programmdienstleister, der elektronische Förderantrag sowie die Förderrichtlinie und die allgemeinen Projektauswahlkriterien als PDF-Dokumente erforderlich. Dank laufender Förderaufrufe lassen sich Vorhaben flexibel und zeitnah realisieren und leisten einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Gestaltung der urbanen Mobilität in Berlin.
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