Zuschuss

EFRE 2021–2027: Integrierte Stadtentwicklung

Mit rund 101,7 Mio. EUR aus dem EFRE und 254,3 Mio. EUR nationalen Mitteln fördert das Programm „Integrierte Stadtentwicklung“ in Berlin bis Ende 2029 die nachhaltige Stabilisierung sozial benachteiligter Gebiete durch sozio-integrative und baulich-investive Projekte.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Förderquote: 40%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 36–60 Monate

Förderziel

Nachhaltige Stabilisierung von Gebieten mit spezifischen Problemen durch Förderung nachbarschaftlichen Engagements, bedarfsgerechter Bildungs-, Integrations- und Armutsbekämpfungsangebote sowie baulicher Anpassungen und Erweiterungen von Familien- und Stadtteilzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Lernwerkstätten und Bibliotheken. Zudem Unterstützung des sozialen Zusammenhalts und Stärkung der lokalen Wirtschaft.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Planungs- und Begleitungskosten
  • Baumaßnahmen einschließlich Umbau und Erweiterung
  • Ausstattung und technische Anlagen
  • Publizität, Monitoring und Evaluierung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grundstücken
  • Erstattungsfähige Mehrwertsteuer
  • Betriebskosten der öffentlichen Verwaltung
  • Abschreibungen bereits anderweitig finanzierter Anschaffungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss in einem der definierten Handlungsräume der Gemeinschaftsinitiative liegen
  • Ableitung des Vorhabens aus dem integrierten Handlungskonzept des Handlungsraums

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenberechnung nach DIN 276 (bei Baumaßnahmen)
  3. Finanzierungsplan
  4. Projektbezogene Indikatoren mit Anfangs- und Zielwerten
  5. Nachweis zur Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Modernisierung der kulturellen Infrastruktur
  • Verbesserung nieder­schwelliger Zugänge und sozialer Teilhabe
  • Stärkung lokaler Netzwerke und Bildungspotenziale
  • Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze
  • Wirtschaftliche Angemessenheit der Kosten
  • Tragfähigkeit nach Förderende

Beschreibung

Das Förderprogramm „Integrierte Stadtentwicklung“ Berlin wird im Rahmen der EU-Förderperiode 2021–2027 mit insgesamt 101,7 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 254,3 Mio. EUR aus nationalen Mitteln kofinanziert. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung sozial benachteiligter Quartiere durch die Umsetzung sozio-integrativer und baulich-investiver Projekte. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, darunter Bezirksämter, Stadtteilzentren, Bildungs- und Kultureinrichtungen. Förderschwerpunkte umfassen den Ausbau bedarfsgerechter Bildungs-, Integrations- und Armutsbekämpfungsangebote, die Anpassung und Erweiterung von Familien- und Stadtteilzentren, Jugendfreizeiteinrichtungen, Lernwerkstätten und Bibliotheken sowie die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und lokaler Wirtschaftsstrukturen. Investive Maßnahmen wie Um- und Neubau, Ausstattung technischer Anlagen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung an Freiflächen werden unterstützt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von i.d.R. 40 % und kann über 36 bis 60 Monate in Anspruch genommen werden.

Projekte müssen in einem der 13 definierten Handlungsräume der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative liegen und sich aus einem integrierten Handlungskonzept ableiten lassen. Anträge sind zum Nachweis der Fördervoraussetzungen mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan (DIN 276 bei Baumaßnahmen), projektbasierten Indikatoren sowie Nachweisen zur Einhaltung der bereichsübergreifenden Grundsätze (z. B. Chancengleichheit, Barrierefreiheit, Umweltschutz) einzureichen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Planungs- und Begleitkosten, Baumaßnahmen, Ausstattung sowie Publizität, Monitoring und Evaluierung. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, erstattungsfähige Mehrwertsteuer und Betriebskosten der öffentlichen Verwaltung. Die Auswahl erfolgt nach transparenten Kriterien wie Beitrag zur Modernisierung der sozialen Infrastruktur, Verbesserung der Teilhabe, Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit nach Ende der Förderung.

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