EFRE 21 - 27 AT - Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen
Burgenländische Gemeinden werden bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion von Treibhausgasen durch klimarelevante Technologien und Dienstleistungen unterstützt. Anträge sind ab 20.12.2022 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitrag zur Reduktion von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen, schrittweise Einsparung von CO₂-Emissionen, Steigerung der Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energieträger und Förderung alternativer Mobilität im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Fahrzeugkosten (Erstanschaffung)
- Anlageninvestitionen (z.B. Ladeinfrastruktur, PV-Anlagen)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (inkl. Hard- und Software)
- Bauliche Maßnahmen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Antragstellung
- Ankauf gebrauchter Wirtschaftsgüter
- Ankauf geringwertiger Wirtschaftsgüter ohne Aktivierung
- Eigenleistungen (interne Personalkosten)
- Finanzierungskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Burgenländische Gemeinde
- Einsparungseffekte bei kommunalen Gebäuden
- Mindestinvestitionskosten von 200.000 €
- Nachweis einer Endenergieeffizienzsteigerung von ≥ 30 %
- Nachweis einer Photovoltaikanlage ≥ 20 kWp oder bereits vorhandene Anlage
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Maßnahmenkonzept
- Nachweis Energieeffizienzsteigerung
- Nachweis Photovoltaikanlage ≥ 20 kWp
- Nachweis Teilnahme Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft
- Elektronischer Förderantrag über e-cohesion Portal
Bewertungskriterien
- Reduktion der CO₂-Emissionen
- Steigerung der Endenergieeffizienz
Beschreibung
Das Programm EFRE 21-27 AT – Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen richtet sich an burgenländische Gemeinden und unterstützt investive Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen. Ziel ist eine spürbare Reduktion von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen sowie eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energieträger. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % werden Projekte gefördert, die ab einem Mindestvolumen von 200.000 € realisiert werden und innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sind. Dabei müssen Endenergieeinsparungen von mindestens 30 % nachgewiesen werden, ebenso die Einrichtung oder der Besitz einer Photovoltaikanlage ≥ 20 kWp und die Teilnahme an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das e-cohesion-Portal.
Förderfähig sind unter anderem Planungskosten, Fahrzeuganschaffungen, Investitionen in Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Hard- und Software), bauliche Maßnahmen sowie die fachgerechte Inbetriebnahme. Nicht förderfähig sind etwa Kosten vor Antragstellung, Gebrauchtwaren, geringwertige Wirtschaftsgüter ohne Aktivierung, interne Personalkosten, öffentliche Abgaben, Finanzierungs- und Leasingkosten sowie Rechnungen unter 150 €. Die Projektbewertung orientiert sich an der erzielten CO₂-Reduktion und der Steigerung der Endenergieeffizienz. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 200.000 €. Interessierte kommunale Einrichtungen im Burgenland finden weiterführende Informationen in der offiziellen Aktionsrichtlinie „Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen – PLUS“ und können fortlaufend bis zur Budgetausschöpfung Anträge einreichen.
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