EFRE/JTF – Forschung und Entwicklung – Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021–2027
Förderung von FuE-Projekten in Sachsen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027. Unterstützung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei Innovationsvorhaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Stärkung von Forschung und Innovation in Sachsen durch finanzielle Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten einzelbetrieblicher und verbundübergreifender Vorhaben. Mit dem Programm sollen Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie der Forschungseinrichtungen nachhaltig gesteigert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten
- Investitionskosten für Forschungsausstattung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Nachweis eines Forschungsvorhabens mit Innovationscharakter
- Eigenanteil des Antragstellers
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf der Projektleitenden
- Nachweis der Einrichtung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Wirtschaftliche Verwertbarkeit
- Kooperationsgrad zwischen Forschung und Wirtschaft
Beschreibung
Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 unterstützt die Sächsische Aufbaubank (SAB) Forschungseinrichtungen, Unternehmen aller Größenordnungen, Start-ups sowie Existenzgründer:innen in Sachsen bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die einen hohen Innovationsgehalt aufweisen, wirtschaftlich verwertbar sind und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken. Als Zuschuss deckt die Förderung Personalkosten, Sach- und Materialausgaben sowie Investitionen in Forschungsausstattung ab. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen, ein nachgewiesenes Forschungsvorhaben mit erkennbarem Zukunftspotenzial sowie ein Eigenanteil der Antragstellenden. Projektbeschreibungen, Finanzierungspläne, Lebensläufe der Projektleitenden und Nachweise der Einrichtung sind als Antragsunterlagen einzureichen.
Mit dem Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie der Wissenschaft nachhaltig zu steigern, ermöglicht das Programm finanzielle Zuschüsse bis zum 31.12.2027, solange Mittel verfügbar sind. Bewilligungen richten sich nach den Kriterien Innovationsgehalt, wirtschaftliche Verwertbarkeit und Kooperationsgrad. Die SAB begleitet die Teilnehmenden während der gesamten Förderphase und stellt für Reporting und Abrechnung standardisierte Formulare bereit. Interessierte Projektträger:innen können fortlaufend Anträge einreichen und profitieren von einer fundierten Expertise bei der Umsetzung zukunftsweisender FuE-Vorhaben in Sachsen.
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