EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
Zuschuss für technologieorientierte FuE-Projekte von KMU und Verbünden in Sachsen inklusive STEP und Verteidigungsprojekte; Vorhabenideen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren und zur Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit im Freistaat Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Projektpersonal
- Instrumente und Ausrüstung (Abschreibung)
- Gebäudekosten für Pilotlinien (Abschreibung)
- Auftragsforschung
- Lizenzkosten für Patente und technisches Wissen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte des Unternehmens oder der Forschungseinrichtung in Sachsen
- Durchführung des Vorhabens am Standort Sachsen
- Marktgängigkeit anhand eines Verwertungskonzepts nachweisbar
- Neuartigkeit des Produkts oder Verfahrens in der EU
- Für Verbundprojekte: Zusammenarbeit mit mindestens einem KMU und ggf. Forschungseinrichtungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung (Projektskizze)
- Rechtsverbindlich unterschriebener Antrag
- Finanzierungsplan
- Verwertungskonzept
- KMU-Nachweis (KMU-Selbsterklärung)
- Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten
Beschreibung
Die EFRE/JTF-Forschung und Entwicklung – Projektförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen in Sachsen bei innovativen FuE-Vorhaben. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss ermöglicht das Programm technologieorientierte Einzel- und Verbundprojekte zur Entwicklung neuartiger oder verbesserter Produkte und Verfahren. Gefördert werden unter anderem STEP-Projekte in kritischen Technologien sowie Vorhaben zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und die Durchführung des Projekts vor Ort sind zwingende Voraussetzungen. Darüber hinaus müssen Neuartigkeit in der EU und eine Markteintrittsperspektive anhand eines Verwertungskonzepts nachgewiesen werden. Für Verbundprojekte ist eine Kooperation von mindestens einem KMU mit weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen erforderlich. Die Antragstellung erfolgt jederzeit über das Förderportal; für tschechisch-sächsische FuE-Verbünde gilt eine Einreichungsfrist bis zum 24. Juni 2026.
Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten, Abschreibungen für Instrumente, Ausrüstung und Pilotlinien, Auftragsforschung, Lizenzgebühren, Material- und Betriebskosten sowie pauschale Gemeinkosten (25 %) und Patentanmeldungen (60 % bei KMU). Zur Antragseinreichung sind eine Projektskizze, der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag, Finanzierungsplan, Verwertungskonzept, KMU-Nachweis und Erklärung zum Unternehmensstatus vorzulegen. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen durch die Entwicklung marktfähiger Forschungsergebnisse. Interessierte Unternehmen erhalten eine umfassende Begleitung von der Ideenidee bis zur Auszahlung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
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