EFRE/JTF - Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
Zuschuss für technologieorientierte FuE-Projekte von KMU und Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren; Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von FuE-Projekten zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren mit dem Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Anschaffung von Instrumenten und Ausrüstung
- Gebäudekosten (Wertminderung)
- Auftragsforschung
- Erwerb technologischen Wissens (Lizenzen/Patente)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- Nachweis der Marktgängigkeit durch Verwertungskonzept
- Neuheitsnachweis des Produkts oder Verfahrens
- Erfordernis abweichender Zustimmung bei vorzeitigen Leistungsbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Verwertungskonzept
- Lebensläufe
- Angebote/Drittmittelnachweise
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Effektive Zusammenarbeit im Verbund
- Beitrag zu Klimaschutz/Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die FuE-Projektförderung EFRE/JTF 2021–2027 der Sächsischen Aufbaubank–Förderbank (SAB) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Ziel ist die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft. Es werden technologieorientierte Einzelprojekte von KMU ebenso unterstützt wie Verbundvorhaben, die eine wirksame Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen einbinden. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die die Errichtung und Validierung von Pilotlinien in Zukunftsfeldern wie Umwelt, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit zum Gegenstand haben. Fördervoraussetzungen sind u. a. ein Verwertungskonzept zum Nachweis der Marktgängigkeit, ein Neuheitsnachweis des Forschungsgegenstands sowie die Zustimmung bei vorzeitigem Leistungsbeginn.
Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse mit Förderquoten zwischen 20 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Erstattungsfähig sind u. a. Personalkosten, instrumentelle Ausstattung, Gebäudewertminderung, Auftragsforschung, technologisches Wissen (Lizenzen/Patente), Sach- und Gemeinkostenpauschale sowie Patentanmeldekosten. Maximal 60 % der Patentkosten können KMU zusätzlich geltend machen. Projekte sollen in der Regel innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich; ein Antrag auf förderunschädlichen Projektbeginn kann vor Bewilligung gestellt werden. Die Bewertung erfolgt unter anderem nach Innovationsgehalt, Verbundwirkung sowie Beitrag zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Benötigte Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Verwertungskonzept, Lebensläufe und Nachweise zu Angeboten oder Drittmitteln. Detaillierte Bedingungen sind in den „Nebenbestimmungen zur Projektförderung im EFRE/JTF“ auf der Website der SAB veröffentlicht.
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