Zuschuss

EFRE/JTF - Technologietransferförderung 2021 bis 2027

Zuschuss für den Erwerb technologischen Wissens zur Prozess- oder Organisationsinnovation von KMU in Sachsen. Anträge können weiterhin jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 50% der zuwendungsfähigen Kosten
Förderquote: 50%
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Förderung des Erwerbs von technologischem Wissen (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes Know-how), Anpassungsentwicklungen und begleitende Beratungsleistungen zur Realisierung neuer oder verbesserter Produkte oder Verfahren und damit zur Prozess- bzw. Organisationsinnovation in kleinen und mittleren Unternehmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für den Erwerb von Patenten, Lizenzen oder nicht patentiertem technologischem Wissen
  • Kosten für Auftragsforschung bis zu 400.000 €
  • Personalkosten für Forschende, Techniker und sonstiges Projektpersonal
  • Kosten für Beratungsleistungen durch Technologiemittler und Technologiegeber
  • Vorhabenbezogene Gemeinkosten (25% Pauschale auf direkte Kosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
  • KMU-Status nach EU-Definition
  • Technologiemittler und Technologiegeber dürfen nicht gesellschaftsrechtlich oder personell mit dem Zuwendungsempfänger verbunden sein (Ausnahme: Forschungseinrichtungen)
  • Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechtsverbindlich unterschriebener Antrag (Anlage 1)
  2. Verwertungskonzept
  3. Nachweis des KMU-Status
  4. Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachweis der Marktgängigkeit und Verwertung
  • Beitrag zur Prozess- oder Organisationsinnovation

Beschreibung

Im Rahmen der EFRE/JTF-Technologietransferförderung 2021 bis 2027 unterstützt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen bei der Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren. Gefördert wird der Erwerb technologischen Wissens – etwa Patente, Lizenzen oder nicht patentiertes Know-how – sowie Anpassungsentwicklungen und begleitende Beratungsleistungen durch unabhängige Technologiemittler und Technologiegeber. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft und die Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass eine flexible Projektplanung innerhalb der maximal 18-monatigen Laufzeit möglich bleibt.

Das Programm gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für den Erwerb oder die Lizenzierung technologischen Wissens, Auftragsforschung bis zu 400.000 €, personelle Aufwendungen für Forschende und Techniker:innen sowie projektbezogene Gemeinkosten (Pausschale von 25 %). Nicht gefördert wird der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind der KMU-Status nach EU-Definition, ein Nachweis der Betriebsstätte in Sachsen sowie ein schlüssiges Verwertungskonzept zur Sicherstellung der Marktgängigkeit. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt, der Beitrag zur Prozess- oder Organisationsinnovation und die konkrete Verwertungsstrategie. Die rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsunterlagen, Nachweise zum KMU-Status und eine Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten sind im Förderportal hochzuladen.

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