EFRE/JTF - Technologietransferförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für den Erwerb technologischen Wissens zur Prozess- oder Organisationsinnovation von KMU in Sachsen. Anträge können weiterhin jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erwerbs von technologischem Wissen (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes Know-how), Anpassungsentwicklungen und begleitende Beratungsleistungen zur Realisierung neuer oder verbesserter Produkte oder Verfahren und damit zur Prozess- bzw. Organisationsinnovation in kleinen und mittleren Unternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Erwerb von Patenten, Lizenzen oder nicht patentiertem technologischem Wissen
- Kosten für Auftragsforschung bis zu 400.000 €
- Personalkosten für Forschende, Techniker und sonstiges Projektpersonal
- Kosten für Beratungsleistungen durch Technologiemittler und Technologiegeber
- Vorhabenbezogene Gemeinkosten (25% Pauschale auf direkte Kosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- KMU-Status nach EU-Definition
- Technologiemittler und Technologiegeber dürfen nicht gesellschaftsrechtlich oder personell mit dem Zuwendungsempfänger verbunden sein (Ausnahme: Forschungseinrichtungen)
- Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechtsverbindlich unterschriebener Antrag (Anlage 1)
- Verwertungskonzept
- Nachweis des KMU-Status
- Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachweis der Marktgängigkeit und Verwertung
- Beitrag zur Prozess- oder Organisationsinnovation
Beschreibung
Im Rahmen der EFRE/JTF-Technologietransferförderung 2021 bis 2027 unterstützt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen bei der Einführung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren. Gefördert wird der Erwerb technologischen Wissens – etwa Patente, Lizenzen oder nicht patentiertes Know-how – sowie Anpassungsentwicklungen und begleitende Beratungsleistungen durch unabhängige Technologiemittler und Technologiegeber. Ziel ist die Steigerung der Innovationskraft und die Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sodass eine flexible Projektplanung innerhalb der maximal 18-monatigen Laufzeit möglich bleibt.
Das Programm gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für den Erwerb oder die Lizenzierung technologischen Wissens, Auftragsforschung bis zu 400.000 €, personelle Aufwendungen für Forschende und Techniker:innen sowie projektbezogene Gemeinkosten (Pausschale von 25 %). Nicht gefördert wird der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind der KMU-Status nach EU-Definition, ein Nachweis der Betriebsstätte in Sachsen sowie ein schlüssiges Verwertungskonzept zur Sicherstellung der Marktgängigkeit. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt, der Beitrag zur Prozess- oder Organisationsinnovation und die konkrete Verwertungsstrategie. Die rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsunterlagen, Nachweise zum KMU-Status und eine Erklärung zum Unternehmen in Schwierigkeiten sind im Förderportal hochzuladen.
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