EFRE/JTF - Technologietransferförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für den Erwerb technologischen Wissens zur Prozess- oder Organisationsinnovation von KMU im Freistaat Sachsen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erwerbs technologischen Wissens durch KMU zur Realisierung neuer oder angepasster Produkte oder Verfahren sowie die Finanzierung von Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen mit dem Ziel einer Prozess- oder Organisationsinnovation.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Erwerb von Patenten, Lizenzen oder nicht patentiertem technologischen Wissen
- Kosten für Auftragsforschung bis zu 400.000 €
- Personalkosten für Forscher, Techniker und Projektpersonal
- Kosten für Beratungsleistungen von Technologiemittlern und Technologiegebern
- Vorhabenbezogene Gemeinkostenpauschale (25 %) auf direkte Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Nachweis der Marktgängigkeit durch Verwertungskonzept
- Technologiemittler und Technologiegeber dürfen nicht gesellschaftsrechtlich oder personell mit dem Antragsteller verbunden sein (Ausnahme Forschungseinrichtung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Verwertungskonzept
- Kostenplan
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Klima- und Umweltschutz
Beschreibung
Die EFRE/JTF-Technologietransferförderung 2021–2027 stärkt die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen, indem sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Gefördert wird der Erwerb von technologischem Wissen – etwa Patente, Lizenzen oder nicht patentiertes Know-how – sowie Auftragsforschung bis zu 400 000 €, Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen von unabhängigen Technologiemittler:innen oder Forschungseinrichtungen. Auch Personalkosten für im Projekt eingesetzte Forscher:innen, Techniker:innen und Projektpersonal sowie eine pauschale Gemeinkostenförderung von 25 % auf die direkten Kosten sind abdeckbar. Ziel ist die Realisierung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren sowie die Umsetzung von Prozess- oder Organisationsinnovationen, idealerweise mit einem Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Projekte können jederzeit beantragt werden und dürfen eine Laufzeit von 18 Monaten nicht überschreiten.
Die Förderung richtet sich gezielt an KMU mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die durch den Technologietransfer ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten. Voraussetzung für die Bewilligung sind ein Verwertungskonzept zum Nachweis der Marktgängigkeit und die Unabhängigkeit von Technologiegeber:innen und -mittler:innen – ausgenommen Forschungseinrichtungen. Antragsteller:innen profitieren von flexiblen Einreichungsfristen und einer klaren Projektstruktur: von der Projektbeschreibung über das Kosten- und Verwertungskonzept bis hin zum Kostenplan. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) übernimmt die Antragsbearbeitung und Auszahlung. Durch die Kombination aus EU-Mittel-EFRE, Just Transition Fund und Landesmitteln stellt diese Richtlinie einen attraktiven Baustein für zukunftsweisende Innovationsvorhaben in Sachsen dar.
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