EFRE-Mikrodarlehen
Günstiges Darlehen für Gründer:innen, Kleinunternehmen und Freiberufler:innen im Land Bremen zur Finanzierung von Gründungen und betrieblicher Weiterentwicklung. Laufzeit bis zu 8 Jahre, tilgungsfrei bis 2 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionen und projektbezogenen Betriebsmitteln bei Gründungen (0–5 Jahre) und für bestehende Kleinunternehmen (ab 5 Jahren) im Land Bremen, wenn klassische Hausbankfinanzierungen nicht ausreichen oder abgelehnt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Projektbezogene Betriebsmittel
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Bremen
- Antrag vor Vorhabensbeginn
- Ausreichende fachliche und kaufmännische Kenntnisse und Kreditwürdigkeit
- Nachhaltiges wirtschaftliches Erfolgspotenzial
- Vorrangige Nutzung anderer Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Bewertungskriterien
- Fachliche und kaufmännische Qualifikation
- Kreditwürdigkeit der Antragstellenden
- Nachhaltiges Erfolgspotenzial des Vorhabens
- Sitz im Land Bremen
Beschreibung
Das EFRE-Mikrodarlehen richtet sich an Gründer:innen, Kleinunternehmen und freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die einen eingeschränkten Kapitalbedarf für die Unternehmensgründung oder -weiterentwicklung haben. Über einen Zeitraum von bis zu 96 Monaten stellt die Bremer Aufbau-Bank ein zinsgünstiges Darlehen zu derzeit 2,5 % p. a. nominal bereit, davon sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre möglich. Gefördert werden Investitionskosten und projektbezogene Betriebsmittel, wenn klassische Hausbankfinanzierungen aufgrund mangelnder Eigenmittel oder Sicherheiten nicht verfügbar sind. Sondertilgungen können jederzeit kostenfrei geleistet werden, wodurch die Rückführung flexibel an betriebliche Entwicklungen angepasst werden kann.
Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 € pro Vorhaben, wobei Gründungsvorhaben bis zu fünf Jahre nach Gründung und bestehende Unternehmen ab fünf Jahren Unternehmensalter gefördert werden. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind eine angemessene fachliche und kaufmännische Qualifikation der Antragstellenden, ausreichende Kreditwürdigkeit, ein nachhaltiges wirtschaftliches Erfolgspotenzial und die Vorrangigkeit anderer Finanzierungs- und Förderquellen. Ein Antrag ist vor dem Vorhabensbeginn einzureichen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auswahl erfolgt anhand klar definierter Bewertungskriterien, darunter Qualifikation, Kreditwürdigkeit sowie Unternehmensstandort im Land Bremen. Damit unterstützt das Programm zukunftsorientierte Projekte von der Gründung bis zur betrieblichen Expansion und sichert kleinen Betrieben eine solide Finanzierungsperspektive.
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