EGFL 2023-2027: Landwirtschaftliche Einkommensunterstützung - Almweideflächen
Einheitliche Basiszahlung für traditionelle, extensive Almweideflächen in Österreich zur Stabilisierung und Anhebung landwirtschaftlicher Einkommen im Zeitraum 2023–2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Einkommensunterstützung dient der Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen, der Verringerung von Einkommensunterschieden zwischen Landwirtschaft und restlicher Wirtschaft sowie der Abmilderung von Einkommensschwankungen. Die Basiszahlung für Almweideflächen unterstützt Betriebe mit traditionellen extensiven Almweideflächen im gesamten Bundesgebiet.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betreiber/in von förderfähigen Almweideflächen
- Einhaltung der Bestimmungen des Marktordnungsgesetzes 2021
- Registrierung und Antragstellung über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular über AMA-DFP
- Nachweis der Almweidefläche (Flächenverzeichnis)
- Betriebsnachweis
Beschreibung
Im Rahmen des EGFL-Förderprogramms 2023–2027 steht eine einheitliche Basiszahlung für traditionelle, extensive Almweideflächen in ganz Österreich bereit. Die Maßnahme zielt darauf ab, tragfähige landwirtschaftliche Einkommen zu stabilisieren und Einkommensunterschiede zwischen dem Agrarsektor und der übrigen Wirtschaft abzufedern. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die zum Betrieb von förderfähigen Almweideflächen zählen und die Vorgaben des Marktordnungsgesetzes 2021 einhalten. Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria, wobei eine gültige Registrierung Voraussetzung ist. Für die Förderperiode 01.01.2023 bis 31.12.2027 können Betreiber:innen traditioneller Almweiden jährlich eine Basiszahlung beantragen.
Die Einkommensunterstützung dient der Verringerung von Schwankungen und der Anhebung des landwirtschaftlichen Einkommensniveaus. Interessierte Betriebe reichen das ausgefüllte Antragsformular über die AMA-DFP ein und fügen Nachweise zum Flächenverzeichnis sowie einen aktuellen Betriebsnachweis bei. Die jährliche Antragsfrist entspricht dem Förderzeitraum, sodass Auszahlungen innerhalb des genannten Zeitraums erfolgen. Als Nachweise gelten ein lückenlos geführtes Flächenverzeichnis und der formelle Betriebsnachweis. Durch die Förderung werden kleine und große Almwirtschaftsbetriebe gleichermaßen gestärkt, gleichzeitig wird ein Beitrag zum Erhalt extensiver Grünlandnutzung und zum Schutz der alpinen Biodiversität geleistet. Die Referenznummer 1066653 dient der eindeutigen Identifikation der Maßnahme im Transparenzportal. Interessierte finden weiterführende Informationen zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen auf der AMA-DFP.
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