EGFL 2023-2027: Obst und Gemüse
Förderung von operationellen Programmen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse im Rahmen des EGFL 2023–2027. Programmlaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2027. Jahresarbeitsprogramme sind jeweils bis 15.09. einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von operationellen Programmen, welche von anerkannten Erzeugerorganisationen oder Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse umgesetzt werden. Ziel ist die Verbesserung der Produktionsplanung, Produktqualität, Vermarktung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Stärkung von Umwelt- und Klimazielen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Sachkosten
- Personalkosten
- Reisekosten
- Beratungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Ersatzinvestitionen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Erzeugerorganisation
- Mindestanzahl an Mitgliedern und Mindestproduktion (mind. 500 kg je Mitglied)
- Einrichtung eines Betriebsfonds
- Fristgerechte Einreichung des OP bis 15. September des Vorjahres
- Nachweis des Wertes der vermarkteten Erzeugung (WvE) im Referenzzeitraum (n-2)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beilage 1: Antrag auf Genehmigung eines Operationellen Programms
- Beilage 2: Allgemeine Angaben zur Erzeugerorganisation
- Beilage 3: Mitgliederliste
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Projektkostengliederung
- Jahresabschluss mit WvE-Nachweis
- Bankverbindung Nachweis
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Angebote zur Kostenplausibilisierung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Programms
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- Qualität der Organisationsstruktur
- Beitrag zu Umwelt- und Klimazielen
Beschreibung
Im Rahmen des EGFL 2023–2027 unterstützt die föderale Förderinitiative österreichweit anerkannte Erzeugerorganisationen sowie Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse bei der Umsetzung operationeller Programme. Die Laufzeit erstreckt sich von 01.01.2023 bis 31.12.2027, wobei Jahresarbeitsprogramme jeweils bis zum 15. September eines Jahres einzureichen sind. Ziel dieser Programme ist es, durch verbesserte Produktionsplanung, Steigerung der Produktqualität sowie optimierte Vermarktung die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken. Gleichzeitig werden Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaziele forciert: Dazu zählen unter anderem Bodenerhaltung, Förderung der Biodiversität, Reduktion von Emissionen, Einsparung von Energie und Wasser sowie Maßnahmen zur Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten.
Die Fördersumme beläuft sich auf bis zu 9,2 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung (WvE) pro Jahr, bei einer Basisförderquote von 50 %, die in Einzelfällen auf bis zu 80 % bzw. 100 % angehoben werden kann. Gefördert werden Investitionskosten, Sach- und Personalkosten, Reise-, Beratungs- und Forschungskosten. Ausgenommen sind unter anderem Immobilienanschaffungen, rückwirkende Kosten, Schuldenausgleich und Ersatzinvestitionen. Fördervoraussetzungen sind die Anerkennung als Erzeugerorganisation, eine Mindestmitgliederzahl mit je mindestens 500 kg Jahresproduktion, Einrichtung eines Betriebsfonds, fristgerechte Einreichung des OP bis 15. September und Nachweis des WvE im Referenzzeitraum. Operationelle Programme können vielfältige Interventionen beinhalten – von Bündelung des Angebots und integrierter Landbau über Öko-Erzeugung und Krisenkommunikation bis hin zu Markt- und Verbrauchsförderung – und ermöglichen damit eine passgenaue, zukunftsorientierte Branchenentwicklung.
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