ego.-KONZEPT – Förderprogramm zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern
Zuschuss für juristische Personen und Hochschulen in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung von Projekten entlang des gesamten Gründungsprozesses – von der Sensibilisierung über Ideenschöpfung bis zur Nachgründungsphase.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt juristische Personen des privaten Rechts und staatliche Hochschulen in Sachsen-Anhalt mit Mitteln des ESF+ und des Landes bei der Durchführung von Maßnahmen, die Existenzgründerinnen und Existenzgründer entlang des gesamten Gründungsprozesses sensibilisieren und begleiten – von schulischen Ansätzen über Hochschulprojekte bis zu Frauenförderung und Sozialunternehmertum.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Restkostenpauschale (40 % der direkten Personalausgaben)
- Reisekosten
- Werbe- und Kommunikationsausgaben
- Lehr- und Verbrauchsmaterialien
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt
- Projekte entlang des gesamten Gründungsprozesses
- Existenzgründung nicht älter als 5 Jahre
- Betriebs- oder geplanter Sitz in Sachsen-Anhalt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkonzept
- Selbsteinschätzung
- Kalkulationstool
- Antragsformular
- Anlage Projektziele
- Projektskizze
- De-minimis-Erklärung
- Dokumentation Vertretungsberechtigung
Bewertungskriterien
- Fachliche Eignung und Kompetenzen
- Qualität des Projektvorschlags
- Ausrichtung auf die Zielgruppe
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm ego.-KONZEPT richtet sich an juristische Personen des privaten Rechts und staatliche Hochschulen in Sachsen-Anhalt, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Projekte entlang des gesamten Gründungsprozesses realisieren möchten. In fünfjähriger Projektdauer werden Maßnahmen zur Sensibilisierung, Ideenschöpfung sowie zur Begleitung in Vor- und Nachgründungsphasen unterstützt. Dabei stehen unternehmerische Kompetenzen bei Schüler:innen und Studierenden ebenso im Mittelpunkt wie gezielte Angebote zur Frauenförderung und zum Sozialunternehmertum. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Regelförderung bis zu 800 000 € und kann in Ausnahmefällen auf bis zu 1 500 000 € erhöht werden. Die Förderquote beträgt 100 %. Förderschwerpunkte umfassen Personal- und Sachkosten, Reise- und Kommunikationsausgaben sowie Lehr- und Verbrauchsmaterialien.
Gefördert werden innovative und nachhaltige Vorhaben, die vorhandene Unterstützungsstrukturen ergänzen und durch Qualität, Zielgruppenfokus, Innovationsgehalt und Langfristigkeit überzeugen. Projekte sollten die Ausrichtung auf regionale Rahmenbedingungen belegen und sowohl quantitative als auch qualitative Erfolgsindikatoren benennen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wählt nach einheitlichen Kriterien aus; bei Überschreitung der Regelförderung erfolgt ein Wettbewerb nach Innovations- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Antragsunterlagen umfassen ein detailliertes Projektkonzept mit Selbsteinschätzung, Finanz- und Personalkalkulation sowie erforderliche Nachweise. Die Anmeldung erfolgt nach Wettbewerbsaufrufen über das Kundenportal der IB Sachsen-Anhalt.
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