Ehrenamtsfonds Oberösterreich
Förderung von Vereinen und gemeinnützigen GmbHs in Oberösterreich für innovative und nachhaltige Ehrenamtsprojekte. Anträge gebührenfrei, Projektstart ab 01.01.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Oberösterreich durch finanzielle Unterstützung von innovativen Maßnahmen und nachhaltigen Initiativen, die zur langfristigen Sicherung des Ehrenamts beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Oberösterreich
- Projekte starten ab 01.01.2026
- Innovative Maßnahmen oder besondere Aktivitäten zur Sicherung des Ehrenamts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung/Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug bzw. Bestätigung der Gemeinnützigkeit
- Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Ehrenamts
- Angemessenheit der Gesamtkosten
Beschreibung
Der Ehrenamtsfonds Oberösterreich unterstützt Vereine und gemeinnützige GmbHs mit Sitz in Oberösterreich bei der Umsetzung innovativer und nachhaltiger Projekte, die das Ehrenamt langfristig stärken. Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung neuer Freiwilliger, spezialisierte Angebote für bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche oder Senior:innen sowie besondere Initiativen, die das Ehrenamt dauerhaft attraktiv gestalten. Als Förderung in Form eines einmaligen Zuschusses von bis zu 3.000 € pro Projektjahr können sämtliche Kosten berücksichtigt werden, die unmittelbar mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen. Die Begutachtung erfolgt ganzjährig nach den Kriterien Innovationsgrad, Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Ehrenamts und Angemessenheit der eingereichten Gesamtkosten. Projekte starten frühestens am 1. Jänner 2026 und dauern bis zu 12 Monate. Anträge können gebührenfrei ab dem 1. Jänner 2025 eingereicht werden.
Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Kostenaufstellung bzw. Finanzierungsplan, ein Auszug aus dem Vereinsregister bzw. die Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie die aktuellen Vereinsstatuten oder der Gesellschaftsvertrag einzureichen. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis – beispielsweise in Form einer Belegliste und einem kurzen Abschlussbericht – vorzulegen. Die Servicestelle Ehrenamt der Oö. Landesregierung prüft die Unterlagen und entscheidet über die Zuwendung auf Basis der „Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich“ sowie der spezifischen Richtlinie zum Ehrenamtsfonds. Damit trägt der Fonds wesentlich dazu bei, die gute Kultur des freiwilligen Engagements in Oberösterreich zu erhalten und weiterzuentwickeln.
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