Eigenheimrente ("Wohn-Riester")
Steuerlich geförderte Altersvorsorge durch Eigenheimrente: Riester-Guthaben kann bis zu 75 % bzw. vollständig für den Erwerb, die Tilgung und Sanierung (Barriereabbau) selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Grund- und Kinderzulagen sowie Sonderabschreibungen möglich. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums als Bestandteil der privaten Altersvorsorge durch steuerlich begünstigte Entnahme und Zulagen aus dem Riester-Vertrag.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
- Sanierungs- und Barriereabbaukosten
- Tilgungsleistungen für Darlehens- und Bausparverträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss eines zertifizierten Riester-Vertrags
- Verwendung des Kapitals für selbstgenutztes Wohneigentum oder Genossenschaftsanteile
- keine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme durch das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis des Riester-Vertrags
- Nachweis über den Erwerb oder Bestand des Wohneigentums bzw. der Genossenschaftsanteile
- Darlehens- oder Bausparvertrag
Beschreibung
Die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert das selbstgenutzte Wohneigentum als baustein der privaten Altersvorsorge. Mit einem zertifizierten Riester-Vertrag können bis zu 75 % bzw. 100 % der angesparten Mittel für den Erwerb, die Tilgung von Darlehen sowie die altersgerechte Sanierung (Barriereabbau) eingesetzt werden. Zusätzlich lassen sich die jährlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € steuerlich geltend machen. Die Grundzulage beträgt 154 € pro Jahr, die Kinderzulage 185 € bzw. 300 € für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die tatsächliche Förderquote hängt vom gewählten Entnahmemodell ab und wird über das Wohnförderkonto ermittelt. Eine parallele Inanspruchnahme der gleichen Maßnahme im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ ist ausgeschlossen.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die einen Riester-Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und diesen für selbstgenutztes Wohneigentum – etwa ein Eigenheim oder Genossenschaftsanteile – einsetzen möchten. Antragsunterlagen umfassen den Nachweis des zertifizierten Riester-Vertrags, Belege zum Erwerb oder Bestand des Wohneigentums bzw. der Genossenschaftsanteile sowie Nachweise über Darlehens- oder Bausparverträge. Der Antrag kann jederzeit und fortlaufend gestellt werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung von Bau- oder Sanierungsvorhaben ermöglicht wird. Durch die Kombination aus steuerlicher Absetzbarkeit, staatlichen Zulagen und einer breiten Förderpalette unterstützt die Eigenheimrente dabei, das eigene Zuhause als sicheren Baustein für die Altersvorsorge zu etablieren.
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