Zuschuss

Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnungen - Investitionszuschuss

Förderung für den Einbau von Schallschutz- und Wärmeschutzfenstern in Wohnräumen in Wien mit einem Investitionszuschuss von 35 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten. Antragstellung unbefristet möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Förderquote: 35%

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Verbesserung des Wohnkomforts und die Lärmminderung durch den Einbau von Schallschutz- und Wärmeschutzfenstern in bestehenden Wohngebäuden.

Förderfähige Ausgaben

  • Liefer- und Einbaukosten für Schallschutzfenster
  • Liefer- und Einbaukosten für Wärmeschutzfenster

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Bloße Materialkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnfläche der Wohnung zwischen 22 und 150 m²
  • Gebäudealter mindestens 20 Jahre
  • Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angabe des Schalldämmmaßes (R-Wert ≥ 43 dB im eingebauten Zustand)
  2. Kostenvoranschlag und Rechnung (Rechnungsdatum max. 6 Monate vor Antrag) mit Angaben zu U-Wert (≤ 1,00 W/m²K), Material, Farbe, Größe, Flügelanzahl, Glasteilern, Sohlbankabdeckung
  3. Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers bei Mietwohnungen
  4. Zustimmung von Wiener Wohnen bei Gemeindewohnungen
  5. Grundbuchauszug bei Eigentumswohnungen
  6. Eventuelle Baubewilligung der MA37 bei Schutzzonen oder denkmalgeschützten Gebäuden

Beschreibung

Der Investitionszuschuss für den Einbau von Schallschutz- und Wärmeschutzfenstern in Bestandswohnungen in Wien unterstützt private Eigentümer:innen sowie Mieter:innen dabei, den Wohnkomfort zu steigern und den Lärmpegel nachhaltig zu senken. Gefördert werden bis zu 35 % der nachgewiesenen und angemessenen Liefer- und Einbaukosten für Fenstertauschmaßnahmen in Wohnräumen, die an Hauptverkehrsstraßen (Kategorie A und B) angrenzen. Die Antragstellung ist dauerhaft möglich und richtet sich an Wohnungen mit einer Fläche von 22 bis 150 m² in Gebäuden ab einem Alter von mindestens 20 Jahren. Eigenleistungen sowie der reine Materialeinkauf bleiben außen vor, um sicherzustellen, dass die Subvention ausschließlich qualifizierte Fach­arbeiten honoriert. Ziel der Maßnahme ist es, gleichzeitig Wärmeverluste zu reduzieren und den Schallschutz auf einen Dämmstandard von mindestens R-Wert 43 dB im eingebauten Zustand anzuheben.

Für die Bewilligung des Zuschusses müssen Kostenvoranschlag und Rechnung vorgelegt werden, die nicht älter als sechs Monate sind und alle relevanten Angaben zu U-Wert (≤ 1,00 W/m²K), Material, Farbe, Abmessungen, Flügelanzahl, Glasteilern und Sohlbankabdeckung enthalten. Mietwohnungen benötigen zudem eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümer:innen, Gemeindewohnungen die Freigabe von Wiener Wohnen und Eigentumswohnungen einen aktuellen Grundbuchauszug. In Schutzzonen oder denkmalgeschützten Häusern ist gegebenenfalls eine Baugenehmigung der MA 37 beizubringen. Durch diese klar definierten Voraussetzungen und den attraktiven Förderanteil bietet die Initiative eine unkomplizierte Möglichkeit, nachhaltige Modernisierungsvorhaben in Wiener Wohngebäuden effizient umzusetzen.

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