Zuschuss

Einbau von Sicherheitstüren in Wohnungen - Investitionszuschuss

Investitionszuschuss bis zu 400 € je Türflügel für einbruchshemmende Wohnungseingangstüren in Wien. Anträge fortlaufend möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.05.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: maximal 400 € je Türflügel

Förderziel

Förderung des Einbaus von einbruchshemmenden Wohnungseingangstüren in bestehenden Wohnungen, um die Sicherheit der Bewohner:innen zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Türflügel und Einbau

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Einbau in Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern
  • Austausch von Schlössern und ähnlichen Komponenten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnung als Hauptwohnsitz
  • Gebäude mindestens 20 Jahre alt
  • Tür entspricht Widerstandsklasse 3

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnung
  2. Nachweis der Einhaltung der ÖNORM B 5338 bzw. EN 1627 und der Widerstandsklasse 3 oder 4
  3. Zustimmung der Hauseigentümer:innen

Beschreibung

Ein Investitionszuschuss von bis zu 400 € je Türflügel unterstützt den Einbau einbruchshemmender Wohnungseingangstüren in bestehenden Wohnobjekten in Wien. Ziel dieser Förderung ist es, den Einbruchschutz in Hauptwohnsitzen zu verbessern und somit die Sicherheit aller Bewohner:innen zu erhöhen. Anträge können fortlaufend gestellt werden, solange die Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird und sich das Gebäude im Regelfall in einem Alter von mindestens 20 Jahren befindet. Gefördert werden ausschließlich Türflügel, die der Widerstandsklasse 3 nach ÖNORM B 5338 bzw. EN 1627 entsprechen, sowie die damit verbundenen Einbaukosten. Eigenleistungen und reine Materialkosten bleiben unberücksichtigt, und der Zuschuss ist nicht für Reihenhäuser, Kleingartenwohnhäuser oder Eigenheime vorgesehen.

Interessierten Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen steht das Verfahren über ein Online-Formular bei der Magistratsabteilung 50 offen. Für die Antragsstellung sind eine Rechnung über die förderfähigen Ausgaben, der Nachweis der Einhaltung der entsprechenden Widerstandsklasse und die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümer:innen vorzulegen. Da das Budget nicht begrenzt ist und Anträge jederzeit eingereicht werden können, ergeben sich flexible Planungsspielräume für Modernisierungsmaßnahmen. Mit dieser Förderung leistet die Stadt Wien einen Beitrag zu einem sicheren und sozial ausgewogenen Wohnumfeld, indem sie Investitionshürden bei sicherheitstechnischen Maßnahmen abbaut und dadurch das Sicherheitsniveau in Bestandswohnungen nachhaltig verbessert.

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