Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen in Wohnungen - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss für die Montage elektrisch oder mechanisch betriebener Sonnenschutzeinrichtungen in mehrgeschossigen Wohnbauten in Wien: 50 % der Kosten bis maximal 1.500 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Installation von Sonnenschutzeinrichtungen (Rollläden, Jalousien, Fassadenmarkisen) an der Außenfassade von mehrgeschossigen Wohnbauten zur Verbesserung von Wohnkomfort und Energieeffizienz.
Förderfähige Ausgaben
- Nachgewiesene Kosten für die Montage von elektrisch oder mechanisch betriebenen Sonnenschutzeinrichtungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Montage in Ein- und Zweifamilienhäusern, Kleingartenwohnhäusern, Reihenhäusern, Geschäftslokalen und verdichteter Flachbauweise
- Gelenksmarkisen oder Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche positioniert sind
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mieterinnen von Wohnungen
- Eigentümerinnen von Wohnungen
- Antrag für mehrgeschossige Wohngebäude
- Baubewilligung der MA37 in Schutzzonen
- Qualitätsnachweis bei Fassadenmarkisen gemäß ÖNORM EN ISO 52022
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers oder Grundbuchsauszug
- Rechnung
- Baubewilligung der MA37 in Schutzzonen
- Qualitätsnachweis der Herstellerin/des Herstellers bei Fassadenmarkisen
Beschreibung
Die Stadt Wien unterstützt Privatpersonen bei der Nachrüstung von elektrisch oder mechanisch betriebenen Sonnenschutzeinrichtungen an der Außenfassade von mehrgeschossigen Wohngebäuden. Gefördert werden unter anderem Rollläden, Lamellenbehänge (Jalousien) und Fassadenmarkisen in Kombination mit 2- oder 3-fach verglasten Fenster- oder Balkontüren sowie Kastenfenstern. Der Investitionszuschuss deckt 50 % der nachgewiesenen Montagekosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 €. Zuwendungsberechtigt sind Mieter:innen und Eigentümer:innen von Wohnungen in mehrgeschossigen Wohnbauten in Wien. Anträge können fortlaufend und ohne zeitliche Begrenzung eingereicht werden. Voraussetzung ist unter anderem eine gültige Baubewilligung der Magistratsabteilung 37 für Gebäude in Schutzzonen sowie bei Fassadenmarkisen ein Qualitätsnachweis gemäß ÖNORM EN ISO 52022 (gtot-Wert ≤ 0,14 oder Fc-Wert ≤ 0,23). Ausgenommen von der Förderung sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser, Geschäftslokale sowie Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche verlaufen oder Gelenksmarkisen sind.
Für die Antragstellung müssen eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümer:in oder ein Grundbuchauszug, eine Rechnung sowie der Nachweis der Baubewilligung und—sofern erforderlich—der Qualitätsnachweis der Hersteller:in vorgelegt werden. Ziel dieser Förderung ist die Steigerung des Wohnkomforts und die Verbesserung der Energieeffizienz, um sommerliche Überwärmung zu reduzieren und das Raumklima nachhaltig zu optimieren. Die Förderung wird aus Mitteln der Wohnbauförderung und des Klimaschutzes finanziert und trägt zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zum Klimaschutz in Wien bei. Weitere Details sowie die rechtlichen Grundlagen finden sich im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) und der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024.
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